Connect with us

Bußgeld & StVO

Blitzer-App am Steuer: Dieses Bußgeld droht laut StVO

Wer während der Fahrt eine Blitzer-App nutzt, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Was laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist und was nicht.

Smartphone mit Navigationskarte auf einer Kfz-Halterung im Auto
Symbolbild (KI-generiert)

Von ·

Millionen Autofahrer nutzen Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze, um sich vor Geschwindigkeitskontrollen warnen zu lassen. Was viele nicht wissen: Während der Fahrt ist die aktive Nutzung solcher Apps verboten – auch für Beifahrer. Wer erwischt wird, zahlt 75 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Details: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

Maßgeblich ist Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort heißt es, wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt ausdrücklich auch für Geräte, die Geschwindigkeitsmessungen anzeigen oder stören – also klassische Radarwarner, aber auch Smartphone-Apps mit derselben Funktion.

  • Verboten ist laut Gesetzestext die Nutzung während der Fahrt, nicht der bloße Besitz der App.
  • Das Herunterladen und Installieren von Blitzer-Apps ist erlaubt.
  • Vor Fahrtbeginn darf man sich über Kontrollstrecken informieren, während der Fahrt darf die App aber nicht aktiv geöffnet oder betriebsbereit sein.
  • Das Verbot gilt nach geltender Rechtsprechung nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für Mitfahrer, die eine solche App während der Fahrt offen laufen lassen.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld von 75 Euro plus ein Punkt in Flensburg, wenn die App beim Fahren aktiv genutzt wird.
  • Polizeibeamte dürfen ein betriebsbereites Gerät sicherstellen und die Löschung der App vom Smartphone anordnen.
  • Wer eine Blitzer-App nur vor der Abfahrt zur Routenplanung nutzt und sie danach schließt, bewegt sich im erlaubten Rahmen.
  • Klassische, mündliche Hinweise unter Autofahrern oder Handzeichen zur Warnung vor Kontrollen sind weiterhin zulässig, da sie kein technisches Gerät im Sinne der Vorschrift sind.

Was passiert als Nächstes?

Die Regelung gilt bereits seit Jahren unverändert und wird regelmäßig bei Verkehrskontrollen überprüft. Wer unsicher ist, ob eine installierte Navigations- oder Verkehrs-App auch Warnfunktionen für Kontrollen enthält, sollte diese Funktion vor Fahrtbeginn in den Einstellungen deaktivieren, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.