Bußgeld & StVO
Blitzer ohne Rohdaten: Was das BGH-Urteil für Sie bedeutet
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wann Bußgeldbescheide trotz fehlender Rohmessdaten gültig bleiben. Was das für einen Einspruch jetzt bedeutet.

Von D247 Redaktion ·
Wer geblitzt wird und sich wehren will, hat es künftig schwerer. Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil gefällt, das Millionen Autofahrer betrifft, die schon einmal einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder noch bekommen werden. Was genau sich für Betroffene ändert, zeigt der Fall eines Fahrers aus dem Saarland.
Was hat der BGH entschieden?
Ein Autofahrer aus dem Saarland war 2023 mit 35 km/h zu viel geblitzt worden, erlaubt waren 100 km/h. Das eingesetzte Messgerät vom Typ PoliScan FM1 speicherte dabei keine sogenannten Rohmessdaten. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 250 Euro und zog vor Gericht, weil er die Messung mangels überprüfbarer Rohdaten für nicht verwertbar hielt.
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 4 StR 235/25) wies das Argument zurück. Fehlende Rohmessdaten allein machen eine Geschwindigkeitsmessung demnach nicht unzulässig.
Warum Rohmessdaten für Autofahrer so wichtig sind
Rohmessdaten entstehen während der Messung und dienen dem Gerät zur Berechnung des Geschwindigkeitswerts. Fehlen sie, lässt sich eine Messung im Nachhinein kaum noch technisch nachvollziehen. Genau darauf stützten sich viele Betroffene bislang bei ihrem Einspruch.
Ältere Geräte wie das PoliScan FM1 legen solche Daten aber gar nicht erst ab. Verteidiger und Verkehrsrechtler sahen darin lange eine Lücke im Beweisrecht, die zugunsten der Betroffenen ausgelegt werden müsse.
Der Streitpunkt: Recht auf faires Verfahren
Im Kern ging es um die Frage, ob das Recht auf ein faires Verfahren verletzt ist, wenn Behörden Daten nicht vorlegen können, die nie existiert haben. Der BGH verneinte das. Die Richter argumentierten, dass auch die Bußgeldstelle selbst keinen Zugriff auf Daten habe, die das Gerät technisch nie erzeugt hat. Eine Pflicht, zusätzliche Daten zu erzeugen oder für eine spätere Überprüfung vorzuhalten, gebe es nicht.
Was das für Betroffene konkret bedeutet
Wer künftig gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen will, kann sich nicht mehr allein auf fehlende Rohmessdaten berufen. Das reicht als Einspruchsgrund nicht mehr aus. Wer die Messung anzweifelt, muss stattdessen konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler liefern, etwa bei der Bedienung des Geräts, bei der Eichung oder durch einen technischen Mangel.
Für die Bußgeldbehörden bedeutet das Urteil dagegen mehr Rechtssicherheit: Sie müssen künftig nur die Unterlagen offenlegen, die tatsächlich vorliegen.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Fehlende Rohmessdaten allein reichen als Einspruchsgrund nicht mehr aus.
- Ein Einspruch braucht künftig konkrete Hinweise auf Bedienungs-, Eichungs- oder Gerätefehler.
- Betroffen sind vor allem ältere Blitzer-Modelle wie das PoliScan FM1, die keine Rohdaten speichern.
- Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs realistisch einschätzen.
- Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beträgt weiterhin zwei Wochen.
Verkehrsrechtler erwarten, dass sich Amts- und Landgerichte in laufenden Verfahren nun an der Linie des BGH orientieren. Für viele anhängige Einsprüche dürfte das Urteil damit unmittelbare Folgen haben.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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