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Bußgeld & StVO

Bußgeldbescheid: Diese Frist hat sich seit Juli verdoppelt

Seit dem 1. Juli 2026 haben Bußgeldstellen deutlich mehr Zeit, Verkehrsverstöße zu ahnden. Autofahrer sollten wissen, wie lange ein Bescheid jetzt noch eintreffen kann.

Blitzer-Radarkasten an einer Landstraße im Herbst
Symbolbild (KI-generiert)

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Seit dem 1. Juli 2026 gilt für die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten eine längere Verjährungsfrist: Bußgeldstellen haben nun sechs statt bisher drei Monate Zeit, einen Bescheid zu verschicken. Betroffen sind Autofahrerinnen und Autofahrer, die etwa geblitzt wurden, bei Rot über die Ampel gefahren sind oder den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben.

Was sich geändert hat

Rechtsgrundlage ist eine Änderung von Paragraf 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit Paragraf 31 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bund und Länder begründen die Verlängerung mit der steigenden Belastung der Bußgeldstellen: Mehr Fälle, mehr digitale Beweismittel und aufwendigere Verfahren hätten zuvor dazu geführt, dass Verfahren allein wegen Zeitablaufs eingestellt werden mussten.

Die neue Frist betrifft klassische Owi-Verstöße wie Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße am Steuer. Für technische Mängel am Fahrzeug gilt ohnehin eine deutlich längere Frist von zwei Jahren.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Ein Bußgeldbescheid kann jetzt bis zu sechs Monate nach dem Verstoß eintreffen, statt wie bisher nach spätestens drei Monaten.
  • Die Frist beginnt neu zu laufen, sobald ein Anhörungsbogen zugestellt, der Betroffene vernommen oder die Akte an Staatsanwaltschaft oder Gericht weitergegeben wird.
  • Eine absolute Obergrenze bleibt bestehen: Spätestens nach zwei Jahren ist ein einfacher Verkehrsverstoß in jedem Fall verjährt.
  • Die Einspruchsfrist gegen einen bereits zugestellten Bescheid bleibt unverändert bei zwei Wochen.

Automobilclubs kritisieren die längere Frist: Wer sich erst Monate später an eine bestimmte Fahrt erinnern soll, habe es schwerer, sich zu verteidigen – besonders bei Fahrzeugen mit mehreren Nutzern. Wer ohnehin schon Punkte in Flensburg sammelt, sollte zudem wissen, dass auch der Handel mit Punkten auf fremde Namen inzwischen deutlich teurer bestraft wird.

Was passiert als Nächstes?

Die neue Frist gilt bereits seit Juli 2026 bundesweit, eine weitere Änderung ist derzeit nicht angekündigt. Gerade bei Tempokontrollen mit hohem Verstoßaufkommen kann sich die Bearbeitung dadurch weiter verzögern. Wer Post von einer Bußgeldstelle erhält, obwohl der Verstoß schon länger zurückliegt, sollte die Frist im Einzelfall genau prüfen, etwa mit rechtlicher Beratung.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.