Bußgeld & StVO
E-Scooter-Unfälle: Wer künftig auch ohne eigene Schuld haftet
Neue Haftungsregeln für E-Scooter haben den Bundesrat passiert. Was sich für private Halter und Sharing-Anbieter jetzt ändert.

Von D247 Redaktion ·
Wer künftig einen Mietroller verleiht, haftet auch dann, wenn der Nutzer keine Schuld trifft. Der Bundesrat hat am 25. September neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren lassen. Wer die Rechnung nach einem Unfall am Ende zahlt, ändert sich damit grundlegend.
Was ändert sich für E-Scooter-Nutzer?
Für E-Scooter gelten künftig dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Der Bundestag hatte bereits am 9. Juli beschlossen, das bisherige Haftungsprivileg für langsame Fahrzeuge bis 20 Stundenkilometer für elektrische Kleinstfahrzeuge zu streichen. Am 25. September gab nun auch der Bundesrat grünes Licht.
Wie war die Rechtslage bisher?
Bislang galt für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometern pro Stunde eine Ausnahme von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung. Bei einem Unfall haftete meist nur der Fahrer, und auch das nur, wenn ihm ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden konnte. Für Unfallopfer war das oft ein Problem.
Gerade bei geliehenen Rollern von Sharing-Anbietern konnten Geschädigte häufig weder die Identität des Fahrers klären noch ein Verschulden belegen. Ansprüche auf Schadensersatz blieben deshalb in vielen Fällen auf der Strecke.
Wer trägt künftig das Risiko?
Der Streitpunkt der Neuregelung liegt genau hier: Künftig haftet der Halter eines E-Scooters unabhängig davon, ob ihn selbst ein Verschulden trifft. Bei privaten Rollern betrifft das den Besitzer, bei Leihrollern die Verleihfirmen. Sharing-Anbieter müssen sich damit auf ein deutlich höheres Haftungsrisiko einstellen.
Was bedeutet das konkret für Betroffene?
Für Unfallopfer wird die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen einfacher. Sie können sich künftig direkt an den Halter beziehungsweise das Verleihunternehmen wenden, ohne dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen zu müssen. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das sollten Sie jetzt wissen
- E-Scooter unterliegen künftig derselben Halterhaftung wie Autos und Motorräder.
- Der Halter haftet auch ohne eigenes Verschulden für Unfallschäden.
- Bei Leihrollern trifft die Haftung in der Regel den Sharing-Anbieter.
- Unfallopfer können Ansprüche künftig leichter und schneller durchsetzen.
- Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Sharing-Anbieter dürften die höheren Haftungsrisiken über ihre Versicherungen kalkulieren, was sich mittelfristig auch auf die Ausleihpreise auswirken könnte. Wie schnell die Verkündung erfolgt, ist noch offen.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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