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Bußgeld & StVO

Ganzjahresreifen im Herbst: Dieses Bußgeld droht jetzt vielen Autofahrern

Mit dem Herbst wird ein bestimmter Reifentyp bei winterlichen Bedingungen zum teuren Risiko. Worauf es jetzt ankommt.

Nahaufnahme eines Autoreifens auf nasser Herbststraße
Symbolbild (KI-generiert)

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Der Herbst beginnt, die ersten kühlen Nächte stehen bevor – und für viele Autofahrer mit Ganzjahresreifen wird es jetzt eng. Ein bestimmter Reifentyp darf bei winterlichen Bedingungen längst nicht mehr auf die Straße. Wer ihn trotzdem nutzt, riskiert mehr als nur ein Knöllchen.

Welche Reifen sind eigentlich betroffen?

In Deutschland gibt es keine pauschale Winterreifenpflicht nach Kalenderdatum, sondern eine sogenannte situative Pflicht: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte dürfen Fahrzeuge nur mit geeigneten Reifen bewegt werden. Seit dem 1. Oktober 2024 zählen reine M+S-Reifen ohne zusätzliche Kennzeichnung nicht mehr dazu. Betroffen sind vor allem ältere Ganzjahres- und Winterreifen, die vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden und bislang übergangsweise noch erlaubt waren.

Das Symbol, auf das es ankommt

Entscheidend ist das sogenannte Alpine-Symbol, auch 3PMSF genannt: ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke auf der Reifenflanke. Nur Reifen mit diesem Symbol gelten bei winterlichen Straßenverhältnissen als zulässig. Viele Ganzjahresreifen tragen zusätzliche Herstellerbezeichnungen wie „4Seasons“, die aber allein nichts über die Zulassung aussagen – ausschlaggebend bleibt einzig das Alpine-Symbol.

Was droht, wenn die Reifen nicht passen

Wer bei winterlichen Bedingungen mit ungeeigneten Reifen erwischt wird, muss laut Bußgeldkatalog mit gestaffelten Strafen rechnen. Beim einfachen Verstoß werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wird durch den Verstoß der Verkehr behindert, steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei einer Gefährdung anderer auf 100 Euro. Verursacht der Fahrer zusätzlich einen Unfall, werden 120 Euro fällig – jeweils zusätzlich zu dem einen Punkt.

Brisant wird es zudem bei der Versicherung: Kommt es mit nicht zugelassenen Reifen zu einem Unfall, kann der Versicherungsschutz infrage stehen. Details hängen vom Einzelfall und der jeweiligen Police ab, betroffene Fahrer sollten sich vorab bei ihrem Versicherer informieren.

Was Autofahrer jetzt konkret prüfen sollten

Wer noch unsicher ist, ob die eigenen Reifen den Anforderungen entsprechen, sollte zunächst die Reifenflanke kontrollieren: Steht dort das Bergpiktogramm mit Schneeflocke, ist der Reifen für winterliche Bedingungen zugelassen. Fehlt es, sollte spätestens jetzt über einen Wechsel nachgedacht werden – zumal Werkstätten im Spätherbst erfahrungsgemäß stärker ausgelastet sind als im Sommer.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Seit dem 1. Oktober 2024 gelten reine M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Bedingungen nicht mehr als zulässig.
  • Entscheidend ist allein das Alpine-Symbol (3PMSF), nicht Bezeichnungen wie „Ganzjahresreifen“ oder „4Seasons“.
  • Bußgelder reichen von 60 Euro (einfacher Verstoß) bis 120 Euro (mit Unfall), jeweils plus einen Punkt in Flensburg.
  • Bei einem Unfall mit ungeeigneten Reifen kann der Versicherungsschutz gefährdet sein.
  • Ein Blick auf die Reifenflanke schafft schnell Klarheit – im Zweifel hilft die Werkstatt weiter.

Mit den ersten Kälteeinbrüchen dürfte die Kontrolldichte auf den Straßen in den kommenden Wochen zunehmen. Wer jetzt handelt, spart sich Stress in der Hauptsaison der Reifenwechsel.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.