Connect with us

Bußgeld & StVO

Lkw-Fahrverbot am Sonntag: Warum die Ausnahme trotz Rekordtief endet

Wegen des Rekord-Niedrigwassers am Rhein durften Lkw sonntags fahren. Am 30. September lief die Ausnahme in mehreren Ländern aus – trotz anhaltender Krise.

Symbolbild: Frachtschiff auf einem Fluss mit niedrigem Wasserstand
Symbolbild (KI-generiert)

Von ·

Wochenlang durften Lastwagen wegen des historischen Niedrigwassers am Rhein auch sonntags fahren. Am Mittwoch lief diese Sonderregel in mehreren Bundesländern aus – ausgerechnet, während der Pegel bei Kaub auf einem Rekordtief verharrt. Was das für Spediteure und Lieferketten bedeutet, zeigt sich erst in den kommenden Tagen.

Wie tief ist der Rhein aktuell wirklich?

Am 25. September 2026 fiel der Pegel bei Kaub, dem engsten Nadelöhr der Rheinschifffahrt, auf 2 Zentimeter und unterbot damit den bisherigen Rekord von 7 Zentimetern vom 17. August 2026. Zwei Tage später rutschte der Wert erstmals auf minus 2 Zentimeter. Auch andere Messstellen wie Duisburg-Ruhrort und Köln meldeten Werte nahe ihren historischen Tiefstständen.

Weil Frachtschiffe bei solchen Pegeln nur noch einen Bruchteil ihrer eigentlichen Ladung transportieren können, mussten Speditionen einen Teil der Fracht auf die Straße verlagern. Um das aufzufangen, hatten mehrere Bundesländer das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen ausgesetzt.

Welche Bundesländer hatten die Ausnahme erlassen?

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland erlaubten Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen befristet bis zum 30. September 2026. Auch Berlin und Brandenburg hatten eine vergleichbare Regelung bis zu diesem Stichtag beschlossen. Betroffen waren Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Gespanne mit Anhänger, zuletzt wurde die Ausnahme auch auf Schwer- und Großtransporte ausgeweitet.

Die Regelung galt dabei nicht pauschal für jede Lkw-Fahrt: Erlaubt waren nur Transporte, die direkt oder indirekt mit dem Niedrigwasser zusammenhängen, etwa Ersatzfahrten für ausgefallene Schiffstransporte, sowie die dazugehörigen Leerfahrten.

Wo liegt jetzt der Streitpunkt?

Genau an diesem 30. September endete die Sonderregel in den genannten Ländern – just in dem Moment, in dem der Rhein weiterhin historische Tiefstände zeigt und sich die Lage laut Fachleuten in den kommenden Tagen noch zuspitzen könnte. Aus Brandenburg heißt es vom zuständigen Verkehrsministerium, dass eine Verlängerung über den 30. September hinaus derzeit nicht geplant sei.

Kommt jetzt doch noch eine Verlängerung?

Ob Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland die Ausnahme ebenfalls auslaufen lassen oder kurzfristig verlängern, hängt von der weiteren Entwicklung der Pegelstände ab. Sinkt der Rhein weiter oder bleibt er auf dem aktuellen Rekordtief, dürfte der Druck auf die Landesregierungen wachsen, die Sonntagsfahrten erneut freizugeben. Eine bundesweit einheitliche Lösung gibt es bislang nicht, jedes Land entscheidet einzeln.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Der Pegel bei Kaub lag zuletzt bei minus 2 Zentimetern, ein historischer Tiefstand.
  • Die Sonntagsfahrverbot-Ausnahme für Lkw lief am 30. September 2026 in mehreren Ländern aus.
  • Berlin und Brandenburg planen aktuell keine Verlängerung.
  • Betroffen sind Lkw über 7,5 Tonnen sowie Schwer- und Großtransporte mit Bezug zum Niedrigwasser.
  • Spediteure sollten sich bei ihrem Landesverkehrsministerium über die aktuelle Regelung informieren.

In den kommenden Tagen entscheidet sich, ob einzelne Bundesländer die Ausnahme angesichts der anhaltenden Niedrigwasserlage kurzfristig doch noch verlängern.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.