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Bußgeld & StVO

Punktehandel bei Bußgeldern: Bis zu 30.000 Euro Strafe drohen jetzt

Wer nach einem Verkehrsverstoß eine andere Person als Fahrer angibt, riskiert seit einer Gesetzesänderung eine drastisch höhere Strafe. Was sich seit Juli 2026 genau geändert hat.

Warnschreiben und Autoschlüssel als Symbolbild für Bußgeld und Punktehandel
Symbolbild (KI-generiert)

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Ein jahrelang bekannter Trick unter Autofahrern wird jetzt richtig teuer. Wer nach einem Blitzer- oder Rotlichtverstoß eine andere Person als Fahrer angibt, riskiert seit diesem Sommer eine Strafe, die viele Verkehrssünder in eine ganz neue Preisklasse bringt.

Was ist eigentlich Punktehandel?

Beim sogenannten Punktehandel übernimmt eine andere Person offiziell die Verantwortung für einen Verkehrsverstoß – inklusive der drohenden Punkte in Flensburg oder eines Fahrverbots. Gewerbliche Agenturen vermittelten gegen Bezahlung sogenannte Strohmänner, die sich gegenüber Behörden fälschlich als tatsächliche Fahrer ausgaben.

Besonders häufig kam der Trick bei Geschwindigkeitsverstößen und Rotlichtvergehen vor. Betroffen waren oft Halter, die bereits viele Punkte gesammelt hatten oder ein Fahrverbot fürchteten.

Warum funktionierte der Trick so lange?

Das System nutzte eine Gesetzeslücke aus: Bei bestimmten Verstößen erhält zunächst der Fahrzeughalter einen Anhörungsbogen von der Bußgeldbehörde. Da sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen, nicht strafbar war, konnte der vermittelte Strohmann die Tat einfach auf sich nehmen, ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen.

Verbände wie der ADAC und der ACE kritisierten die Praxis schon lange scharf. Sie warnten, dass vor allem Wiederholungstäter und potenziell gefährliche Autofahrer dadurch länger unauffällig blieben – ein Risiko für die Verkehrssicherheit aller.

Der Streitpunkt: Wie lässt sich der Trick stoppen?

Lange war unklar, wie der Gesetzgeber gegen ein Geschäftsmodell vorgehen kann, das sich formal im rechtlichen Graubereich bewegte. Weder der Strohmann noch der eigentliche Fahrer machten sich nach altem Recht strafbar, solange die Behörde nicht aktiv getäuscht wurde – Kritiker sprachen von einer bewussten Lücke im Straßenverkehrsgesetz.

Die Antwort: Bis zu 30.000 Euro Bußgeld

Seit dem 1. Juli 2026 ist der Punktehandel nach dem neuen Paragraf 4c des Straßenverkehrsgesetzes ausdrücklich verboten. Wer eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit täuscht, riskiert nun ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Verfolgt wird der Verstoß nach Paragraf 23 des Straßenverkehrsgesetzes.

Die Regel trifft nicht nur den Strohmann selbst. Auch wer sich gewerblich als Vermittler betätigt oder entsprechende Dienstleistungen anbietet, macht sich strafbar. Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate verlängert – Bußgeldbehörden haben damit doppelt so lange Zeit, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Punktehandel ist seit dem 1. Juli 2026 nach Paragraf 4c Straßenverkehrsgesetz ausdrücklich verboten.
  • Das Bußgeld für falsche Angaben zum Fahrer kann bis zu 30.000 Euro betragen.
  • Auch gewerbliche Vermittler von Strohmann-Diensten machen sich strafbar.
  • Die Verfolgungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde von drei auf sechs Monate verdoppelt.
  • Wer sich selbst fälschlich als Fahrer angibt, ist von der neuen Regel ebenso betroffen wie derjenige, der den Trick in Auftrag gibt.

Verkehrsjuristen erwarten, dass die neue Regel bestehende Vermittlungsportale zunehmend unter Druck setzt. Wie viele Verfahren die Behörden seit Juli tatsächlich eingeleitet haben, wollen Verkehrsclubs in den kommenden Monaten genauer beobachten.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.