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Führerschein

Fahrschulreform: ADAC lobt Pläne, Fahrlehrer warnen vor Sicherheitsrisiken

Digitale Theorie, weniger Pflichtfahrten, einfachere Prüfung: Der Bundestag hat die Fahrschulreform erstmals beraten. Wir zeigen, was sich konkret ändern soll.

Fahrschüler sitzt während einer Fahrstunde am Steuer eines Autos
Symbolbild (KI-generiert)

Von · · aktualisiert

Der Führerschein soll günstiger und einfacher zu machen sein – das verspricht die Bundesregierung mit einer Reform der Fahrausbildung. Der Bundestag hat sich am 24. September 2026 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst, am 5. Oktober folgte eine öffentliche Anhörung im Verkehrsausschuss. Dabei zeigte sich: Die Meinungen der Fachleute gehen deutlich auseinander.

Update: Das sagten die Sachverständigen bei der Anhörung

Zu der rund zweistündigen Anhörung am 5. Oktober im Paul-Löbe-Haus waren acht Sachverständige und Verbandsvertreter geladen. Für den ADAC positionierte sich Ulrich Chiellino, für den Auto Club Europa (ACE) Marc-Philipp Waschke-Deden. Beide Automobilclubs begrüßten den Gesetzentwurf im Kern und verwiesen auf sinkende Kosten für Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie auf den anhaltenden Mangel an Fahrlehrkräften. Auch Prof. Dr. Dirk Engelhardt vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) sprach sich für die Reform aus und begründete dies mit dem Fachkräftemangel im Transportgewerbe, der durch schlankere Ausbildungswege gelindert werden könne.

Deutlich skeptischer äußerten sich die Vertreter der Fahrschulbranche. Jürgen Kopp vom Bundesverband der Fahrlehrerverbände, Claudia Maria Ewers-Lauer von der Deutschen Fahrlehrerakademie sowie die Fahrschulbetreiber Tom Gerhard Tiessen und Andreas Dietrich warnten davor, dass mehr Digitalisierung im Theorieunterricht und die geplante Experimentierklausel für begleitetes Fahren durch Laien die Qualität der Ausbildung und damit die Verkehrssicherheit gefährden könnten. Prof. Dr. Ingo Koßmann von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ordnete die Pläne aus wissenschaftlicher Sicht ein, ohne sich eindeutig für oder gegen den Entwurf zu positionieren.

Was will die Reform beim Führerschein ändern?

Millionen künftige Autofahrerinnen und Autofahrer sollen von der geplanten Reform profitieren. Ziel ist es, die Fahrausbildung digitaler, weniger bürokratisch und dadurch am Ende auch günstiger zu machen, ohne die Sicherheit der Ausbildung zu senken. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Wie sieht die Theorie-Ausbildung künftig aus?

Bislang mussten angehende Fahrschülerinnen und Fahrschüler ihre Theoriestunden in Präsenz in der Fahrschule absolvieren. Nach der Reform soll diese Pflicht entfallen: Fahrschulen könnten künftig zwischen Präsenzunterricht, digitalen Formaten über App oder Lernplattform oder einer Mischform wählen. Zusätzlich soll der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung um rund ein Drittel schrumpfen, das Bewertungssystem soll einfacher werden.

Was ändert sich bei der praktischen Ausbildung?

Auch bei den Pflichtfahrten ist eine Lockerung geplant. Bislang schreibt der Gesetzgeber eine feste Anzahl von zwölf sogenannten Sonderfahrten vor, etwa auf der Autobahn, bei Dunkelheit oder auf Landstraßen. Diese starre Vorgabe soll wegfallen. Stattdessen soll sich der Umfang der Sonderfahrten künftig am individuellen Ausbildungsstand der Fahrschülerin oder des Fahrschülers orientieren. Zudem sollen Fahrsimulatoren stärker in der Ausbildung eingesetzt werden dürfen und Vorgaben zu Schulungsräumen der Fahrschulen entfallen.

Wird der Führerschein dadurch auch billiger?

Ein erklärtes Ziel der Reform ist es, die Kosten für die Fahrausbildung zu senken. Dazu sollen unter anderem strenge Vorgaben an die Ausstattung von Schulungsräumen entfallen, was den Betrieb von Fahrschulen weniger aufwendig machen soll. Zusätzlich ist geplant, dass Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen künftig online besser vergleichbar werden, damit Fahrschülerinnen und Fahrschüler leichter ein günstiges Angebot finden können.

Einen konkreten Betrag, um wie viel Euro die Ausbildung dadurch günstiger wird, nennt der Gesetzentwurf bislang nicht. Fest steht nur die Richtung: weniger Vorschriften und mehr Digitalisierung sollen die Kosten drücken, ohne die Qualität der Ausbildung zu verschlechtern.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • ADAC, ACE und der Güterverkehrsverband BGL unterstützen die Reform wegen sinkender Kosten und gegen den Fahrlehrermangel.
  • Fahrlehrerverbände und Fahrschulbetreiber warnen vor Sicherheitsrisiken durch mehr Digitalisierung und Laien-Begleitung.
  • Die Bundesanstalt für Straßenwesen positionierte sich fachlich, aber nicht eindeutig für oder gegen den Entwurf.
  • Ein genaues Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht endgültig fest, im Gespräch ist ein Start im Jahr 2027.

Was passiert als Nächstes?

Bevor die Reform gilt, müssen Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch abschließend beraten und beschließen. Nach der Anhörung berät der Verkehrsausschuss über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf, bevor der Bundestag final abstimmt. Details der Umsetzung können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.