Führerschein
Führerschein-Umtausch 2027: Diese Jahrgänge müssen jetzt handeln
Der nächste Stichtag beim Führerschein-Umtausch rückt näher: Wer jetzt betroffen ist, was der Umtausch kostet und was bei Versäumnis droht.

Von D247 Redaktion ·
Millionen Autofahrer in Deutschland müssen ihren alten Führerschein gegen ein neues EU-Dokument tauschen – die Fristen laufen gestaffelt nach Ausstellungsjahr. Der nächste große Stichtag rückt näher, und wer ihn verpasst, bekommt Post vom Ordnungsamt. Welches Ausstellungsjahr jetzt an der Reihe ist und was der Umtausch kostet, zeigt sich im Detail.
Warum müssen alte Führerscheine überhaupt umgetauscht werden?
Grund ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Sie schreibt vor, dass alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 in ein einheitliches EU-Kartenformat umgetauscht werden. Damit sollen Fälschungen erschwert und Führerscheine europaweit vergleichbar werden. Weil nicht alle Inhaber gleichzeitig zur Behörde können, hat der Gesetzgeber die Umstellung in mehrere Etappen gestaffelt.
Wie sind die Fristen gestaffelt?
Maßgeblich ist bei Kartenführerscheinen das Ausstellungsjahr, bei alten Papierführerscheinen das Geburtsjahr des Inhabers. Für die Jahrgänge 1999 bis 2001 ist die Frist bereits am 19. Januar 2026 abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 mit Stichtag 19. Januar 2027, danach jährlich die nächsten Jahrgänge bis zum Ausstellungsjahr 2012. Eine Ausnahme gilt für alle vor 1953 Geborenen: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsdatum bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht in Deutschland zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Kritischer wird es im Ausland: Dort kann ein abgelaufener alter Führerschein zu deutlich höheren Bußgeldern führen, zu Problemen bei Mietwagen-Buchungen oder im Versicherungsfall. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt trotz Fristversäumnis gültig, nur das Dokument entspricht dann nicht mehr der Vorschrift.
Der Umtausch selbst läuft unkompliziert: Betroffene müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde ihres Wohnorts einen Termin vereinbaren und Personalausweis, ein biometrisches Passfoto sowie den alten Führerschein vorlegen. Eine neue Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist nicht nötig. Die Gebühr liegt bei rund 25 Euro, der neue Kartenführerschein ist anschließend 15 Jahre gültig.
Welche Jahrgänge folgen in den nächsten Jahren?
Nach dem Stichtag im Januar 2027 geht die Umstellung Jahr für Jahr weiter: Für die Ausstellungsjahre 2005 bis 2007 endet die Frist am 19. Januar 2028, für 2008 am 19. Januar 2029, für 2009 am 19. Januar 2030, für 2010 am 19. Januar 2031 und für 2011 am 19. Januar 2032. Wer seinen Führerschein zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013 erhalten hat, muss spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Damit endet die gesamte Umstellungsphase, die vor mehreren Jahren begonnen hat.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Nächster Stichtag: 19. Januar 2027 für Führerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004.
- Kosten für den Umtausch: rund 25 Euro plus Passfoto.
- Bei Fristversäumnis in Deutschland droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro, im Ausland teils höhere Strafen.
- Keine Fahrprüfung und keine ärztliche Untersuchung notwendig.
- Vor 1953 Geborene müssen ihren Führerschein erst bis 19. Januar 2033 umtauschen.
Wer zu den betroffenen Jahrgängen zählt, sollte sich frühzeitig einen Termin bei der örtlichen Führerscheinstelle sichern, da die Wartezeiten in den Monaten vor dem Stichtag erfahrungsgemäß steigen.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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