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Commerzbank-Übernahme: Diese Lücke kostet Kleinanleger bares Geld

Die Commerzbank-Übernahme durch UniCredit zeigt eine Schwäche im deutschen Übernahmerecht: Investoren können Aktionäre mit minimalen Aufschlägen abspeisen. Das Bundesfinanzministerium prüft nun eine Reform.

Moderne Bankfiliale mit Glasfassade im Finanzviertel, Symbolbild
Symbolbild (KI-generiert)

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Die geplante Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit wirft eine grundsätzliche Frage auf: Schützt das deutsche Übernahmerecht Kleinanleger ausreichend? Das Bundesfinanzministerium prüft nach einem Bericht des Handelsblatts, ob die Regeln verschärft werden müssen.

Worum geht es konkret?

Bei mehreren großen deutschen Unternehmen haben Investoren ihre Beteiligungen zuletzt über freiwillige Übernahmeangebote deutlich ausgebaut, ohne den Aktionären eine spürbare Kontrollprämie zu zahlen. Kritiker sprechen von „Low Balling“. Betroffen sind neben der Commerzbank auch der Modekonzern Hugo Boss und der Medienkonzern ProSiebenSat.1.

  • Hugo Boss/Frasers Group: Angebot von 38,00 Euro je Aktie – exakt der gesetzliche Mindestpreis.
  • ProSiebenSat.1/MFE: Angebot von 5,75 Euro je Aktie – nur einen Cent über dem Mindestpreis von 5,74 Euro.
  • Commerzbank/UniCredit: Aktientauschangebot im Wert von 34,35 Euro je Aktie – Mindestpreis 34,24 Euro, also nur 0,3 Prozent darüber.

Was bedeutet das für Kleinanleger?

Im deutschen Übernahmerecht spielt die Schwelle von 30 Prozent der Stimmrechte die entscheidende Rolle: Wer sie überschreitet, muss ein Pflichtangebot vorlegen. Der gesetzliche Mindestpreis orientiert sich am gewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Aktie vor Bekanntgabe des Angebots. Finanzprofessor Hans-Peter Burghof von der Universität Hohenheim kritisiert das als realitätsfern: Historische Kurse hätten „nichts mehr mit der ökonomischen Realität zum Zeitpunkt des Übernahmeangebots zu tun“. Ein Bieter könne so gezielt eine schwache Börsenphase abwarten, um ein niedriges Angebot rechtlich abzusichern.

Hinzu kommt das sogenannte „Anschleichen“: Über Derivate können Investoren wirtschaftliche Positionen aufbauen, ohne Aktien direkt zu halten. UniCredit hatte vor und während des Commerzbank-Angebots umfangreiche Derivatepositionen aufgebaut. Aktionärsschützer Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) fordert deshalb frühere Meldepflichten.

Ist die 30-Prozent-Schwelle einmal überschritten, kann ein Investor in Deutschland zudem ohne neues Angebot weiter aufstocken. In Großbritannien löst dagegen jeder weitere Aktienkauf zwischen 30 und 50 Prozent ein Pflichtangebot aus, in Frankreich bereits ein Zuwachs von einem Prozentpunkt binnen zwölf Monaten.

Was passiert als Nächstes?

Wie der Gesetzgeber reagieren könnte, ist noch offen. Im Gespräch sind frühere Meldepflichten, mehr Transparenz bei Derivaten sowie zusätzliche Angebotsschwellen unter- und oberhalb der 30-Prozent-Marke. Einen ähnlichen Vorstoß gab es bereits 2010 im Fall Hochtief – der Bundestag lehnte eine Verschärfung damals ab. Aktionärsschützer Nieding warnt, die Commerzbank-Übernahme werde inzwischen „als Blaupause genutzt“: Habe der Markt eine Gesetzeslücke einmal erkannt, werde sie auch genutzt.

Für Commerzbank-Aktionäre, die ihr Angebot nicht annehmen, ändert sich zunächst nichts: Sie können die Aktie weiter halten und später zum dann aktuellen Kurs verkaufen. Wer sein Geld unabhängig von Aktienkursen anlegen will, findet einen Überblick über aktuelle Tagesgeld-Zinsen und darüber, wie stark die Inflation die Rendite von Sparern derzeit auffrisst. Wer dagegen ein neues Konto sucht, sollte vorher genau auf die Gebühren seines Girokontos achten. Die Commerzbank ist dabei nicht das einzige große deutsche Unternehmen, das derzeit um seine Zukunft ringt – auch bei der Galeria-Insolvenz geht es um Tausende Arbeitsplätze.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.