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Bürgergeld & Soziales

Grundsicherung: Diese neuen Regeln plant die Regierung gegen Betrug

Arbeitsministerin Bas und Innenminister Dobrindt wollen Sozialleistungsbetrug härter bekämpfen. Wer betroffen ist – und was sich für normale Leistungsbezieher ändert.

Formulare und Aktenordner auf einem Schreibtisch in einer Behörde
Symbolbild (KI-generiert)

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Die Bundesregierung will beim Sozialleistungsbetrug durchgreifen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) haben einen gemeinsamen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Er betrifft die Grundsicherung, Vermieter von Schrottimmobilien und Arbeitgeber. Eine Regel dürfte besonders viele Menschen interessieren.

Warum legen Bas und Dobrindt den Plan gerade jetzt vor?

Im Fokus stehen organisierte Strukturen. Vor allem im Ruhrgebiet bringen Banden nach Berichten des Tagesspiegels EU-Bürger in Scheinarbeitsverhältnisse. Die Betroffenen arbeiten dann nur wenige Stunden und beziehen zusätzlich aufstockende Leistungen vom Jobcenter. Eng damit verbunden sind ausbeuterische Geschäftsmodelle mit sogenannten Schrottimmobilien, also heruntergekommenen Häusern, in denen die Betroffenen wohnen.

Nach Angaben der Ministerien geht es besonders um Zuwanderer aus Südosteuropa, etwa aus Bulgarien und Rumänien. Der Plan soll deshalb ausdrücklich auch die Hintermänner solcher Strukturen stärker ins Visier nehmen, nicht nur die Leistungsbezieher selbst.

Was genau soll sich ändern?

Der Plan enthält eine Reihe harter Einschnitte. EU-Ausländer sollen Sozialleistungen künftig erst bekommen, wenn sie sich fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben. Wer nur in extrem geringem Umfang beschäftigt ist, soll nicht mehr regelmäßig aufstockende Leistungen erhalten. Arbeitgeber sollen bei Schwarzarbeit stärker haften.

Kommunen bekommen zudem mehr Werkzeuge gegen Schrottimmobilien. Genannt werden Instandsetzungsgebote, ein Vorkaufsrecht, Nutzungsuntersagungen und im äußersten Fall Enteignungen. Auch die Bundesagentur für Arbeit soll gestärkt werden, damit sie mehr kontrollieren kann.

Welche Regel sorgt für Aufsehen?

Ein Punkt geht über Zuwanderung hinaus. Wer mit einem vollstreckbaren Haftbefehl gesucht wird, soll keine Grundsicherung mehr bekommen. Außerdem sollen Behörden vom Jobcenter bis zur Polizei deutlich einfacher Daten austauschen können. So sollen Schlupflöcher geschlossen werden, die Betrüger bisher nutzen.

Kritik kommt von der Linken. Die Abgeordnete Cansin Köktürk warf der Regierung falsche Prioritäten vor und forderte stattdessen einen Aktionsplan für einen starken Sozialstaat.

Was bedeutet das für normale Leistungsbezieher?

Für die große Mehrheit ändert sich nach Einschätzung des Fachportals Haufe zunächst nichts. Die Maßnahmen zielen auf bandenmäßige Ausbeutung und organisierten Missbrauch. Regelsätze und Ansprüche regulärer Bezieher der Grundsicherung werden durch den Plan nicht angetastet. Spürbar werden könnte allerdings der engere Datenabgleich zwischen den Behörden.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Der Plan ist noch kein Gesetz. Die Regeln sollen bis Ende 2026 umgesetzt werden.
  • Die Fünf-Jahres-Regel betrifft EU-Ausländer, nicht deutsche Staatsangehörige.
  • Wer Grundsicherung bezieht, sollte Änderungen bei Einkommen, Wohnung und Beschäftigung weiterhin sofort dem Jobcenter melden.
  • Mieter in maroden Häusern können sich an ihre Kommune wenden, wenn Mängel nicht behoben werden.

Als Nächstes soll sich nach Angaben von ZDFheute noch im September das Bundeskabinett mit dem Plan befassen. In Kraft treten sollen die Regeln zum Jahreswechsel. Danach müssen die einzelnen Gesetzesänderungen noch durch Bundestag und Bundesrat.

Quellen