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Bürgergeld & Soziales

Grundsicherung im Alter: Diese neue Grenze trifft Rentner ab Oktober

Seit Juli heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Ab Oktober greift für viele Rentner mit Grundsicherung im Alter eine strengere Regel bei den Wohnkosten.

Taschenrechner und Mietunterlagen auf einem Tisch vor einem Wohnhaus
Symbolbild (KI-generiert)

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Millionen Menschen mit Grundsicherung merken es an einer neuen Zahl auf dem Bescheid: Aus dem Bürgergeld ist seit diesem Sommer offiziell das Grundsicherungsgeld geworden. Für Rentner mit Grundsicherung im Alter kommt ab Oktober eine weitere Änderung hinzu, die direkt an die Miete geht.

Was hat sich beim Namen und bei den Regeln geändert?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld. Die Jobcenter dürfen den alten Begriff Bürgergeld laut Verbraucherportal buerger-geld.org noch bis Ende 2026 verwenden, ein neuer Antrag ist wegen der Umbenennung nicht nötig. Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro, eine Nullrunde gegenüber dem Vorjahr.

Mit der Reform ist laut Bundesregierung außerdem der sogenannte Vermittlungsvorrang zurück: Jobcenter prüfen zuerst, ob eine schnelle Vermittlung in Arbeit möglich ist, bevor andere Fördermaßnahmen greifen. Bei wiederholten Meldeversäumnissen drohen Kürzungen des Regelsatzes von bis zu 30 Prozent.

Warum betrifft das jetzt besonders Rentner?

Für Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, ändert sich seit dem 1. Juli 2026 zusätzlich die Berechnung der anerkannten Wohnkosten. Statt der bisherigen Einzelfallprüfung gilt nun eine feste 1,5-fache Grenze für Miete und Heizung, wie das Portal buerger-geld.org berichtet. Wer bislang eine großzügigere Einzelfallregelung hatte, kann dadurch weniger anerkannt bekommen.

Praktisch spürbar wird das laut den Angaben vor allem dort, wo Bewilligungszeiträume auslaufen. Besonders betroffen sind Bewilligungen, die bis Ende September 2026 befristet waren: Bei der Verlängerung ab Oktober wird bereits nach der neuen, festen Grenze gerechnet.

Wo liegt der Streitpunkt bei der Reform?

Sozialverbände kritisieren, dass die feste Grenze in teuren Städten zu knapp bemessen sei und ältere Menschen zum Umzug zwingen könnte. Die Bundesregierung verweist dagegen darauf, dass die Einzelfallprüfung bislang uneinheitlich gehandhabt wurde und die neue Regel für mehr Klarheit sorgt.

Was heißt das konkret für Betroffene?

Wer Grundsicherung im Alter bezieht und dessen Bewilligungszeitraum in den kommenden Wochen endet, sollte den neuen Bescheid genau prüfen. Liegt die bisherige Miete über der 1,5-fachen Grenze, kann das Amt die Übernahme der Kosten künftig ablehnen oder eine Frist zur Kostensenkung setzen. Betroffene können bei den Sozialämtern nachfragen, wie die neue Grenze in ihrem Fall berechnet wird.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld, der alte Name Bürgergeld darf bis Ende 2026 weiterverwendet werden.
  • Der Regelbedarf für Alleinstehende bleibt unverändert bei 563 Euro monatlich.
  • Bei Grundsicherung im Alter gilt seit Juli eine feste 1,5-fache Grenze für Wohnkosten statt der bisherigen Einzelfallprüfung.
  • Besonders betroffen sind Bewilligungen, die bis Ende September 2026 laufen und im Oktober neu berechnet werden.
  • Bei Fragen zur eigenen Wohnkostengrenze hilft eine frühzeitige Nachfrage beim zuständigen Sozialamt.

Wie viele Haushalte durch die neue Grenze tatsächlich weniger Geld für die Miete bekommen, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen, wenn die ersten Bescheide nach der neuen Regel verschickt werden.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.