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Bürgergeld & Soziales

Wohngeld ab 2027: So viele Haushalte verlieren jetzt ihren Anspruch

Der Bund plant die größte Wohngeld-Kürzung seit Jahren. Wer betroffen ist und wie stark der Zuschuss schrumpft.

Fassade eines Wohnhauses in Deutschland, Symbolbild für Wohngeld und Mietkosten
Symbolbild (KI-generiert)

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Für Hunderttausende Mieter und Rentner steht 2027 eine schmerzhafte Änderung an: Der Staat plant die größte Kürzung beim Wohngeld seit Jahren. Wer genau seinen Anspruch verliert und wie stark der Zuschuss schrumpft, zeigt jetzt ein Blick in den Gesetzentwurf.

Warum wackelt das Wohngeld für so viele Haushalte?

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Wohngeld-Ausgaben spürbar senken soll. Betroffen sind Haushalte mit niedrigem Einkommen, die bislang einen Zuschuss zur Miete oder zu den Lasten für Wohneigentum erhalten. Der Entwurf ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 und soll den Bundeshaushalt entlasten.

Der Bundesrat hat sich am 25. September 2026 in erster Lesung mit dem Vorhaben befasst. Mehrere Fachausschüsse der Länderkammer sprachen sich gegen Teile der Reform aus, darunter der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik.

Wie stark greift der Staat bei der Heizkostenkomponente durch?

Kernstück der Reform ist die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente. Für einen Einpersonenhaushalt sinkt sie von 96 auf 48 Euro monatlich, für zwei Personen von 124 auf 62 Euro und für drei Personen von 148 auf 74 Euro. Bei vier Personen sind künftig 86 Euro statt bisher deutlich mehr vorgesehen, bei fünf Personen 98 Euro.

Zusätzlich soll die reguläre Fortschreibung der Wohngeld-Werte zum 1. Januar 2027 einmalig ausfallen. Normalerweise werden die Beträge alle zwei Jahre an gestiegene Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Auch die Formel zur Einkommensanrechnung wird verschärft: Der entscheidende Berechnungsparameter soll um 58 Prozent steigen, wodurch ein größerer Teil des Einkommens auf den Wohngeldanspruch angerechnet wird.

Wo verläuft die Streitlinie zwischen Bund und Ländern?

Die Bundesregierung begründet die Kürzung mit den angespannten öffentlichen Haushalten. Nach eigenen Berechnungen spart der Staat dadurch 2027 rund 738 Millionen Euro für Bund und Länder zusammen, 2028 bereits 1,018 Milliarden Euro und ab 2029 jährlich 1,08 Milliarden Euro.

Die kritischen Bundesrats-Ausschüsse sehen das anders: Sie befürchten, dass die Reform genau die Haushalte trifft, für die das Wohngeld ursprünglich gedacht ist, und empfehlen der Länderkammer eine ablehnende Stellungnahme zu Teilen des Entwurfs. Der Bundestag muss sich anschließend noch mit dem Gesetz befassen, bevor der Bundesrat abschließend zustimmen muss.

Auf Basis einer Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft rechnet die Bundesregierung damit, dass rund 381.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch komplett verlieren. Von ihnen dürften rund 143.000 Haushalte in die Grundsicherung wechseln müssen: etwa 68.000 ins Bürgergeld-System SGB II und rund 75.000 in die Sozialhilfe nach SGB XII. Neu eingeführt wird zudem eine Bagatellgrenze: Wer künftig rechnerisch weniger als 15 Euro Wohngeld im Monat zusteht, bekommt gar nichts mehr ausgezahlt – bisher lag diese Grenze bei 10 Euro.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Die Kürzung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen.
  • Rund 381.000 Haushalte könnten ihren Wohngeldanspruch komplett verlieren.
  • Die Heizkostenkomponente wird für alle Haushaltsgrößen etwa halbiert.
  • Wer weniger als 15 Euro Anspruch hat, geht künftig leer aus.
  • Betroffene können sich frühzeitig bei ihrer Wohngeldstelle über mögliche Alternativen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe informieren.

Als Nächstes berät der Bundestag über den Gesetzentwurf. Erst danach kann der Bundesrat abschließend zustimmen oder die Reform noch einmal stoppen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.