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Bürgergeld & Soziales

Zwangsverrentung droht 2027: Diese Bürgergeld-Bezieher sind betroffen

Eine Schutzregel für ältere Bürgergeld-Bezieher läuft Ende 2026 aus. Ohne Verlängerung droht ab 2027 wieder eine Zwangsverrentung mit dauerhaften Rentenabschlägen.

Älteres Paar prüft zu Hause Renten- und Bürgergeld-Unterlagen
Symbolbild (KI-generiert)

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Eine Schutzregel, die ältere Bürgergeld- und Grundsicherungs-Bezieher bislang vor einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen bewahrt, läuft Ende des Jahres aus. Ohne eine gesetzliche Verlängerung können Jobcenter ab dem 1. Januar 2027 wieder verlangen, dass Betroffene zwischen 63 und 66 Jahren vorzeitig in Rente gehen – mit Abschlägen, die ein Leben lang gelten.

Was genau läuft aus?

Grundlage ist die sogenannte Unbilligkeitsverordnung zum Sozialgesetzbuch II. Sie legt fest, wann es für Jobcenter unzumutbar ist, von älteren Leistungsbeziehern die Beantragung einer vorzeitigen Altersrente zu verlangen. Seit mehreren Jahren schützt eine befristete Ausnahmeregelung Menschen zwischen 63 und 66 Jahren, die seit mindestens 35 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und auf Bürgergeld beziehungsweise seit Juli 2026 auf das neue Grundsicherungsgeld angewiesen sind. Nach aktuellem Stand ist dieser Schutz bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Betroffen sind damit auch Menschen, die bereits von der neuen Vermögensgrenze bei der Grundsicherung im Alter oder von der möglichen Erhöhung des Regelsatzes 2027 betroffen sein könnten.

Läuft die Regelung wie vorgesehen aus und verlängert der Gesetzgeber sie nicht rechtzeitig, gilt ab dem 1. Januar 2027 wieder die ursprüngliche Rechtslage: Jobcenter können Betroffene dann erneut auffordern, eine Altersrente mit Abschlägen zu beantragen – und im Zweifel sogar selbst einen Rentenantrag für sie stellen.

Was bedeutet das für Betroffene?

Die Rentenabschläge sind dauerhaft und wirken sich lebenslang auf die spätere Rentenhöhe aus:

  • Pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs sinkt die Rente um 0,3 Prozent.
  • Wer vier Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, verliert dauerhaft 14,4 Prozent seiner Rente.
  • Betroffen sind Bürgergeld- beziehungsweise Grundsicherungs-Bezieher zwischen 63 und 66 Jahren mit mindestens 35 Versicherungsjahren.
  • Auch nach bisheriger Rechtslage gibt es Ausnahmen: etwa wenn eine abschlagsfreie Rente kurz bevorsteht, wenn jemand noch in wesentlichem Umfang erwerbstätig ist, eine konkrete und belegte Jobaussicht besteht oder die zu erwartende Rente unter 70 Prozent des späteren Regelsatzes läge und damit Sozialhilfebedürftigkeit drohen würde.

Wer in den kommenden Monaten ein Schreiben des Jobcenters zur Rentenbeantragung erhält, sollte prüfen lassen, ob eine solche Härtefallregelung greift – etwa bei einer Beratungsstelle oder der Deutschen Rentenversicherung. Auch beim regulären Rentenauszahlungstermin im Oktober lohnt sich ein Blick auf den eigenen Rentenbescheid.

Was passiert als Nächstes?

Ob der Bundestag die Schutzregel verlängert oder dauerhaft ins Gesetz aufnimmt, ist derzeit offen. Parallel berät die Bundesregierung über eine größere Rentenreform: Die vom Bund eingesetzte Alterssicherungskommission hatte im Juni 2026 einen Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt, der Koalitionsausschuss will die Vorschläge der Rentenkommission nach eigenen Angaben bis Ende 2026 in Gesetzesform bringen. Eine eigenständige, gezielte Verlängerung der Schutzregel für ältere Grundsicherungs-Bezieher ist davon aber unabhängig und bislang nicht beschlossen. Sollte der Gesetzgeber nicht rechtzeitig vor dem Jahreswechsel handeln, droht zumindest vorübergehend wieder die alte Rechtslage.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.