Recht & Urteile
Amazon Prime vor dem BGH: Gericht kippt Preiserhöhung endgültig
Der Bundesgerichtshof hat Amazons Preiserhöhung bei Prime aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Millionen Kundinnen und Kunden könnten künftig weniger zahlen.

Von D247 Redaktion · · aktualisiert
Update, 2. Oktober 2026: Nach dem endgültigen BGH-Urteil vom 1. Oktober wird nun klarer, wie Amazon-Kunden an zu viel gezahltes Geld aus der Vergangenheit kommen können – über eine laufende Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm. Details dazu weiter unten im Abschnitt „Wie kommen Kunden jetzt an ihr Geld?“.
Update, 8. Oktober 2026, 08:50 Uhr: Die Stiftung Warentest stellt inzwischen einen kostenlosen Musterbrief für die individuelle Rückforderung bei Amazon bereit. Betroffene können damit Ansprüche der vergangenen drei Jahre geltend machen, sollten den Brief aber noch vor Jahresende verschicken, um eine drohende Verjährung zu vermeiden. Eine automatische Erstattung gibt es weiterhin nicht, der Antrag muss aktiv gestellt werden.
Worum es in dem Streit geht
Amazon hatte die Prime-Gebühren im September 2022 deutlich angehoben: Das Jahresabo stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro, das Monatsabo von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Grundlage war eine Preisanpassungsklausel in den eigenen Geschäftsbedingungen, der die Kundschaft nicht ausdrücklich zustimmen musste. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte dagegen und bekam bereits vor dem Landgericht Düsseldorf (15. Januar 2025, Az. 12 O 293/22) und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (30. Oktober 2025, Az. I-20 U 19/25) recht.
Was der BGH entschieden hat
Der Bundesgerichtshof bestätigte nun, dass die Preisanpassungsklausel gegen das Transparenzgebot verstößt. Amazon hätte die Zustimmung der Kundinnen und Kunden ausdrücklich einholen müssen, statt sich auf eine einseitige Klausel zu stützen. Betroffen sind Mitgliedschaften, die vor dem 15. September 2022 begannen und seither unverändert fortbestanden.
Was bedeutet das für Betroffene?
- Amazon muss die Preiserhöhungsklausel für die betroffenen Bestandskunden rückgängig machen.
- Das Unternehmen kündigte an, den Prime-Beitrag entsprechend anzupassen und betroffene Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin über den aktuellen Stand zu informieren.
- Über bereits gezahlte, zu viel berechnete Gebühren der vergangenen Jahre entscheidet ein gesondertes Verfahren – eine automatische Rückzahlung für die Vergangenheit gibt es mit diesem Urteil allein noch nicht.
- Verbraucherschützer raten weiterhin, Belege über die Prime-Zahlungen aufzubewahren.
Wie kommen Kunden jetzt an ihr Geld?
Für die Rückforderung bereits gezahlter Mehrbeträge ist eine gesonderte Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm zuständig (Az. I-13 VKl 1/25). Rund 145.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW bereits kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko im Klageregister für dieses Verfahren registriert. Über diese Sammelklage soll geklärt werden, in welchem Umfang die zu viel gezahlten Beträge der vergangenen Jahre erstattet werden müssen.
Wer sich nicht auf das Ergebnis der Sammelklage verlassen will, kann laut Verbraucherzentrale NRW auch versuchen, die Differenz individuell direkt bei Amazon zurückzufordern und sich dabei auf das BGH-Urteil zu berufen. Dabei sollten Betroffene mögliche Verjährungsfristen im Blick behalten, da Ansprüche aus zurückliegenden Jahren sonst verfallen können.
Was passiert als Nächstes?
Die Verbraucherzentrale NRW wertet das BGH-Urteil als Bestätigung ihrer Klage. Auch in anderen Verfahren hatte der BGH zuletzt wiederholt einseitige Vertragsklauseln von Unternehmen gekippt, etwa im Streit um Preisanpassungen bei einem Gasversorger. Auch bei anderen Finanzprodukten mahnen Verbraucherschützer zuletzt verstärkt zur Vorsicht bei einseitigen Vertragsänderungen.
Quellen
- Verbraucherzentrale NRW
- Legal Tribune Online
- dpa-AFX via investing.com
- Stiftung Warentest: Musterbrief zur Erstattung
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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