Recht & Urteile
BGH-Urteil zur Kündigung: Diesen Trick dürfen Firmen nicht mehr nutzen
Der Bundesgerichtshof hat einem verbreiteten Vorgehen beim Online-Kündigungsbutton eine klare Absage erteilt. Wen das jetzt betrifft.

Von D247 Redaktion ·
Wer online einen Vertrag kündigen will, kennt das Problem: Statt der Bestätigung erscheint plötzlich ein verlockendes Gegenangebot. Der Bundesgerichtshof hat genau diesem Vorgehen jetzt einen Riegel vorgeschoben. Betroffen sind potenziell Millionen Verträge bei Streaming-Diensten, Fitnessstudios und anderen Online-Abos in ganz Deutschland.
Was genau hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der BGH urteilte am 16. Juli 2026 unter dem Aktenzeichen I ZR 200/25, dass die Bestätigungsseite beim Online-Kündigungsbutton frei von Ablenkungen bleiben muss. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Fitnessstudio-Kette FitX.
Der Fall, der zum Grundsatzurteil wurde
FitX hatte Kundinnen und Kunden, die den Kündigungsbutton anklickten, auf der folgenden Bestätigungsseite einen auffälligen orangefarbenen Button angezeigt. Dieser bot an, den Vertrag stattdessen im Selfservice zu pausieren, unterlegt mit passender Bebilderung. Der vzbv sah darin eine unzulässige Erschwerung der eigentlich gesetzlich garantierten Kündigungsmöglichkeit und zog vor Gericht.
FitX argumentierte, das Pausieren sei schließlich eine kundenfreundliche Alternative und keine Behinderung der Kündigung. Die Vorinstanzen und schließlich der BGH sahen das jedoch anders. Der Fall zog sich durch mehrere Instanzen, ehe der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Ende eine grundsätzliche Klärung schuf, die weit über den einzelnen Fitnessstudio-Vertrag hinausreicht.
Wo die Richter die Grenze ziehen
Der entscheidende Streitpunkt war die Auslegung von Paragraf 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese Vorschrift regelt seit 2022 den Kündigungsbutton für Verträge, die online abgeschlossen wurden. Der BGH stellte klar, dass diese Regelung abschließend ist: Die Bestätigungsseite darf ausschließlich das Kündigungsformular und den Bestätigungsbutton enthalten, sonst nichts.
Damit ist jedes zusätzliche Element, das Kundinnen und Kunden von der eigentlichen Kündigung ablenken oder sie zu einer anderen Entscheidung bewegen soll, unzulässig. Das gilt laut den Richtern unabhängig davon, wie freundlich oder kundenorientiert ein solches Angebot formuliert ist.
Für Unternehmen bedeutet das Urteil einen spürbaren Einschnitt: Wer weiterhin Gegenangebote auf der Bestätigungsseite platziert, riskiert Abmahnungen durch Verbraucherzentralen und Wettbewerber. Verbraucherschützer werten das Urteil als wichtigen Baustein, um das eigentliche Ziel des Kündigungsbuttons durchzusetzen, nämlich Kündigungen im Internet ähnlich einfach zu machen wie den vorherigen Vertragsabschluss.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Bestätigungsseiten bei Online-Kündigungen dürfen ab sofort nur noch Kündigungsformular und Bestätigungsbutton zeigen.
- Das Urteil betrifft nicht nur Fitnessstudios, sondern alle Anbieter mit Online-Abos, etwa Streaming-Dienste oder Zeitschriften.
- Rechtsgrundlage ist Paragraf 312k BGB, der den Kündigungsbutton seit 2022 vorschreibt.
- Wer beim Kündigen auf ein Gegenangebot statt der Bestätigung stößt, kann sich auf dieses Urteil berufen.
- Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass viele Anbieter ihre Kündigungsseiten nun anpassen müssen.
Verbraucherschützer erwarten, dass weitere Anbieter ihre Kündigungsprozesse in den kommenden Monaten prüfen und anpassen müssen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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