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Recht & Urteile

Ende der Kostenfreiheit: Diese Neuregelung trifft die Schuldnerberatung

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf neue Regeln für die Schuldnerberatung geeinigt. Künftig sind Gebühren erlaubt – Sozialverbände sind alarmiert.

Person prüft Rechnungen und Finanzunterlagen am Küchentisch
Symbolbild (KI-generiert)

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Wer wegen Schulden professionelle Hilfe sucht, musste sich bisher meist auf kostenlose Beratung verlassen. Das ändert sich jetzt: Bund und Länder haben sich auf ein neues Gesetz geeinigt, das Millionen überschuldete Menschen in Deutschland betrifft. Wie viel die Beratung künftig kosten darf, stand bis zuletzt auf der Kippe.

Worum ging es in dem Streit?

Das neue Gesetz setzt Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 um. Ziel ist, dass Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung erhalten. Der Bundestag wollte die Länder ursprünglich dazu verpflichten, ein flächendeckendes, überwiegend kostenloses Beratungsnetz sicherzustellen.

Die Länder lehnten das im Bundesrat ab. Sie befürchteten unkalkulierbare Kosten für die eigenen Haushalte und forderten einen finanziellen Ausgleich vom Bund, bevor sie zustimmen würden. Damit hatte das Gesetz zunächst keine Mehrheit und konnte in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft treten.

Wie kam es zur Einigung?

Weil sich Bundestag und Bundesrat nicht einigen konnten, landete das Vorhaben im Vermittlungsausschuss. Dort fand sich am Mittwochabend ein Kompromiss. Ursprünglich vorgesehene Berichtspflichten der Länder gegenüber dem Bund wurden gestrichen. Am 25. September 2026 billigte der Bundesrat den Einigungsvorschlag einstimmig, nachdem der Bundestag die neue Fassung zuvor mit den Stimmen von SPD und Union verabschiedet hatte.

Was ändert sich für Betroffene konkret?

Der Kompromiss erlaubt Schuldnerberatungsstellen künftig, Gebühren zu verlangen. Damit fällt die bisherige Grundregel der kostenlosen Beratung weg. Die Gebühren dürfen aber laut Gesetz keine unangemessene Belastung für Verbraucher darstellen und nicht der Gewinnerzielung dienen. Wer eine Beratung in Anspruch nimmt, muss vorab über die anfallenden Kosten informiert werden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz muss der EU-Kommission künftig jährlich melden, welche Schuldnerberatungsstellen in Deutschland verfügbar sind. Damit soll europaweit nachvollziehbar bleiben, wie gut der Zugang zu unabhängiger Beratung in den einzelnen Mitgliedstaaten tatsächlich funktioniert.

Wer kritisiert die Neuregelung?

Der Wohlfahrtsverband Diakonie äußerte scharfe Kritik an der Entscheidung. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch bezeichnete die Einführung von Gebühren als unverantwortlich. Aus Sicht von Sozialverbänden trifft die Neuregelung ausgerechnet Menschen, die sich zusätzliche Kosten am wenigsten leisten können.

Befürworter des Kompromisses verweisen dagegen darauf, dass ohne die Einigung im Vermittlungsausschuss überhaupt keine bundesweite gesetzliche Grundlage für den Zugang zu Schuldnerberatung zustande gekommen wäre.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Schuldnerberatung ist künftig nicht mehr grundsätzlich kostenlos, Gebühren müssen aber angemessen sein.
  • Beratungsstellen müssen vorab über anfallende Kosten informieren.
  • Die Gebühren dürfen laut Gesetz nicht der Gewinnerzielung dienen.
  • Das Gesetz setzt eine EU-Vorgabe zum Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung um.
  • Sozialverbände wie die Diakonie kritisieren die Neuregelung als Belastung für überschuldete Menschen.

Die neuen Regeln treten Ende November 2026 in Kraft. Bis dahin dürfte weiter diskutiert werden, wie einzelne Bundesländer und Beratungsstellen die Gebührenpflicht konkret umsetzen und wie sie Menschen mit sehr geringem Einkommen im Einzelfall vor zu hohen Kosten schützen wollen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.