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Recht & Urteile

EU-Gericht setzt klare Grenzen: Alkoholfreier „Gin“ darf nicht einfach „Gin“ heißen

iStock.com/igorr1

Von · · aktualisiert

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Getränke ohne Alkohol nicht unter dem Begriff „Gin“ verkauft oder beworben werden dürfen – selbst wenn Begriffe wie „alkoholfrei“ hinzugefügt werden.

Was wurde entschieden?

  • Ein deutscher Wettbewerbsverein klagte gegen ein Produkt mit dem Namen „Virgin Gin Alkoholfrei“.
  • Laut EU-Regelung darf der Begriff „Gin“ nur für alkoholische Spirituosen verwendet werden: mindestens 37,5 % Alkoholvolumen und hergestellt durch Aromatisierung von Ethylalkohol mit Wacholderbeeren.
  • Der Zusatz „alkoholfrei“ wurde vom Gericht als irrelevant bewertet – das Produkt erfüllte nicht die Anforderungen für klassische Gin-Bezeichnung.

Warum ist das Urteil wichtig?

Diese Entscheidung trifft beide Seiten des Marktes:

  • Für Verbraucher bedeutet sie besseren Schutz vor irreführender Werbung: Wer „Gin“ kauft, bekommt eine Spirituose mit Alkohol – keine alkoholfreie Variante unter demselben Namen.
  • Für Hersteller wird klar: Alkoholfreie Getränke müssen sich bei Bezeichnung und Marketing streng an gesetzliche Vorgaben halten – Begriffe wie „Gin“ sind geschützt.

Folgen für die Getränkebranche

Die Branche für alkoholfreie Alternativen wächst stark – doch dieses Urteil zeigt, dass Namensgebung und Kennzeichnung genau geprüft werden müssen. Hersteller, die derzeit alkoholfreie „Gin-Produkte“ unter dem Begriff Gin vermarkten, müssen handeln: Umbenennung oder anderes Label sind wahrscheinlich notwendig.

Praktische Auswirkungen für Verbraucher

  • Achten Sie beim Kauf darauf: Wird „Gin“ genutzt, aber mit der Angabe „alkoholfrei“, ist Vorsicht geboten – diese Bezeichnung ist nach EU-Recht nicht zulässig.
  • Hersteller dürfen das Getränk weiterhin verkaufen – es geht allein um die Bezeichnung, nicht das Verbot des Produkts.
  • Der Preis, Geschmack oder Stil eines Produkts ersetzen nicht die gesetzlich geschützte Bezeichnung – das gilt für alle EU-Staaten.

Das Urteil:

Mit diesem Urteil schafft der EuGH Klarheit: „Gin“ bleibt synonym für alkoholhaltige Spirituosen mit bestimmten Mindestanforderungen. Alkoholfreie Varianten dürfen zwar angeboten, aber nicht unter diesem Begriff vertrieben werden. Für Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz – für die Industrie eine klare Handlungsaufforderung.

Quellen

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