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Recht & Urteile

Fake-Werbung auf Facebook: Gericht nimmt Meta jetzt in die Pflicht

Ein Frankfurter Urteil gegen Meta könnte den Kampf gegen betrügerische Finanzanzeigen verändern. Was das Gericht entschieden hat – und was Nutzer tun können.

Smartphone mit unscharfem Social-Media-Feed neben einem Richterhammer
Symbolbild (KI-generiert)

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Wer auf Instagram oder Facebook unterwegs ist, kennt sie: Anzeigen mit bekannten Gesichtern, die angeblich sichere Traumrenditen versprechen. Dahinter steckt oft Anlagebetrug. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt am Main den Mutterkonzern Meta für solche Fake-Werbung haftbar gemacht. Wie weit die Pflichten des Konzerns reichen, dürfte viele Nutzer überraschen.

Worum ging es vor Gericht?

Geklagt hatten Thomas Kehl, Gründer der Finanz-Ratgeberplattform Finanzfluss, und die dahinterstehende Finflow GmbH. Betrüger hatten auf Facebook und Instagram Anzeigen geschaltet, die Kehls Gesicht, seinen Namen sowie Namen und Logo von Finanzfluss nutzten. Beworben wurden damit illegale Geldanlagen. Dazu kamen gefälschte Profile, die sich als Kehl oder als Plattform ausgaben.

Die 6. Zivilkammer entschied am 16. September 2026 unter dem Aktenzeichen 2-06 O 234/25. Das Gericht gab der Klage weitgehend statt. Bekannt wurde das Urteil am Donnerstag.

Warum reichte Metas Verteidigung nicht aus?

Große Plattformen berufen sich gern auf ein Haftungsprivileg. Nach dem europäischen Digital Services Act haften sie für fremde Inhalte grundsätzlich erst, wenn sie davon wissen und dann nicht schnell handeln. Genau darauf setzte auch Meta.

Doch die Richter sahen das anders. Meta steuere per Algorithmus selbst, welche Anzeigen welche Zielgruppen sehen, in welcher Reihenfolge und zu welchem Zeitpunkt. Wer Inhalte so aktiv lenkt, ist nach Ansicht des Gerichts kein bloßer Vermittler mehr. Die Kammer stützte sich dabei auf eine neuere Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach aktiv steuernde Plattformen das Privileg verlieren können. Laut beck-aktuell ist es das erste deutsche Gericht, das diese strengen Vorgaben so umsetzt.

Was wirft das Gericht Meta zusätzlich vor?

Selbst mit Haftungsprivileg wäre Meta nach Einschätzung der Kammer nicht aus dem Schneider gewesen. Gemeldete Fake-Inhalte seien teilweise erst nach 14 bis 20 Tagen gelöscht worden. Von unverzüglichem Handeln könne da keine Rede sein. Meta selbst verweist darauf, im Jahr 2025 mehr als 159 Millionen betrügerische Anzeigen entfernt zu haben, die meisten davon vorbeugend.

Was muss Meta jetzt konkret tun?

Der Konzern muss die Verbreitung solcher Anzeigen und Profile unterlassen, auch bei abgewandelten Schreibweisen. Nach Angaben der Klägerkanzlei muss Meta entsprechende Inhalte künftig selbst herausfiltern, bevor sie überhaupt erscheinen. Bei Verstößen drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld pro Fall. Zudem muss Meta Auskunft über die mit den Fake-Anzeigen erzielten Werbeeinnahmen geben und Schadensersatz leisten.

Kehl wertete das Urteil als Schritt in die richtige Richtung beim Schutz vor Finanzbetrug. Meta lehnt die Entscheidung ab und prüft rechtliche Schritte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt ist möglich.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Seriöse Finanzexperten werben nicht per Social-Media-Anzeige für garantierte Traumrenditen. Solche Versprechen sind ein klares Warnsignal.
  • Überweisen Sie kein Geld an Plattformen, die Sie nur über eine Anzeige oder einen Messenger-Kontakt kennen.
  • Melden Sie verdächtige Anzeigen direkt auf der Plattform und machen Sie vorher Screenshots.
  • Wer selbst als Gesicht für Fake-Werbung missbraucht wird, sollte alles dokumentieren und sich rechtlich beraten lassen.
  • Opfer von Anlagebetrug sollten schnell ihre Bank informieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Wie es weitergeht, hängt nun von Meta ab: Geht der Konzern in Berufung, entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt über den Fall.

Quellen