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Recht & Urteile

Garantie-Pflicht seit 27. September: Diese Label sehen Käufer jetzt überall

Seit dem 27. September gelten neue EU-Label für Garantie und Gewährleistung. Was Käufer beim nächsten Einkauf jetzt erkennen können.

Kleidungsstück mit Gewährleistungs-Siegel und Preisschild im Geschäft
Symbolbild (KI-generiert)

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Seit dem 27. September 2026 müssen Händler in Deutschland und der gesamten EU neue Informationspflichten zu Garantie und Gewährleistung erfüllen. Millionen Käuferinnen und Käufer sehen dadurch beim nächsten Einkauf neue Symbole – online wie im Laden. Wie genau die neuen Label aussehen und wen die Pflicht wirklich betrifft, zeigt sich erst auf den zweiten Blick.

Was hat sich für Kunden geändert?

Grundlage der neuen Regeln ist die EmpCo-Richtlinie der EU (RL EU 2024/825), die in Deutschland durch das „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ umgesetzt wurde. Das Gesetz wurde bereits am 3. Februar 2026 verkündet, trat aber erst am 27. September 2026 in Kraft. Betroffen sind alle Händler, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren verkaufen – stationär wie online.

Zwei Label, zwei Bedeutungen

Im Zentrum der Reform stehen zwei unterschiedliche Kennzeichnungen. Das Gewährleistungs-Label muss ab sofort auf jeder Verkaufsseite als allgemeine Erinnerung an die gesetzliche Mindest-Gewährleistung von zwei Jahren erscheinen, ergänzt um einen QR-Code zum EU-Portal „Ihr Europa“. Das zweite, das sogenannte GARAN-Label, kommt nur dann zum Einsatz, wenn Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf die gesamte Ware anbieten.

Warum Händler jetzt handeln müssen

Für Online-Händler ist besonders wichtig: Bei Fernabsatzverträgen müssen die Label in Farbe dargestellt werden, das GARAN-Label zudem produktbezogen und bereits vor Abschluss der Bestellung sichtbar sein. Eine „geschachtelte“, also verlinkte Anzeige ist im Online-Shop zulässig. Eine Übergangsfrist gibt es nach aktuellem Stand nicht – die Pflicht gilt unmittelbar seit dem Stichtag.

Was die Reform für Käufer konkret bedeutet: Wer ein neues Label entdeckt, kann auf einen Blick erkennen, ob ein Hersteller freiwillig mehr Garantie bietet als gesetzlich vorgeschrieben – und wie lange diese Garantie tatsächlich läuft. Bislang mussten Verbraucher solche Informationen oft mühsam in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen suchen, bevor sie eine Kaufentscheidung trafen.

Woher kommt die neue Pflicht?

Die EmpCo-Richtlinie trägt den vollen Namen „Empowering Consumers for the Green Transition“ und ist Teil eines größeren EU-Pakets gegen Greenwashing. Ziel der Brüsseler Gesetzgeber ist es, Herstellerangaben zu Langlebigkeit und Garantie EU-weit einheitlich und vergleichbar zu machen, statt sie in unterschiedlichen Formulierungen über Webseiten und Produktverpackungen zu verstreuen. National mussten die Mitgliedstaaten die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in eigenes Recht umsetzen, angewendet werden sie seit dem 27. September 2026.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Die gesetzliche Gewährleistung beträgt weiterhin mindestens zwei Jahre – unabhängig von einer Herstellergarantie.
  • Das GARAN-Label erscheint nur bei kostenlosen Garantien von mehr als zwei Jahren auf die komplette Ware.
  • Ein QR-Code auf dem Gewährleistungs-Label führt zu weiteren Informationen auf dem EU-Portal „Ihr Europa“.
  • Die Pflicht gilt für stationären Handel und Online-Shops gleichermaßen.
  • Fehlt ein Label trotz beworbener Garantie, lohnt es sich, beim Händler gezielt nachzufragen.

Verbraucherschützer und Handelskammern rechnen in den kommenden Wochen mit weiteren Praxis-Hinweisen, da viele Händler die Umstellung erst schrittweise umsetzen. Wer beim Einkaufen genau hinschaut, erkennt die neuen Label schon jetzt.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.