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Recht & Urteile

Greenwashing-Verbot in der EU: So teuer wird Etikettenschwindel für Firmen

Seit dem 27. September gelten neue EU-Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Wer weiter mit unbelegten Ökobegriffen wirbt, riskiert empfindliche Bußgelder.

Person hält ein Produkt mit grünem Öko-Label im Supermarkt
Symbolbild (KI-generiert)

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Ab sofort gelten in Deutschland strengere Regeln für Umweltwerbung. Ein neues Gesetz verbietet vage Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ ohne Beleg. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine empfindliche Strafe.

Was ändert sich für Verbraucher ab heute?

Seit dem 27. September 2026 dürfen Unternehmen in der EU nicht mehr pauschal mit Begriffen wie „grün“, „ökologisch“ oder „biologisch abbaubar“ werben, ohne das zu belegen. Grundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie der EU, die Verbraucher vor irreführender Umweltwerbung schützen soll. In Deutschland wurde sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt, das der Bundestag bereits im Dezember 2025 beschlossen hat.

Betroffen sind alle Firmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen – auch Hersteller mit Sitz außerhalb Europas. Verpackungen, Werbekampagnen, Webseiten und Gütesiegel stehen ab sofort stärker auf dem Prüfstand.

Warum die EU jetzt durchgreift

Verbraucherzentralen kritisieren seit Jahren, dass viele Kunden falsche Vorstellungen von Begriffen wie „klimaneutral“ haben. Eine frühere Untersuchung zeigte: Zahlreiche Käufer gingen davon aus, ein klimaneutrales Produkt entstehe komplett ohne Treibhausgase. Tatsächlich beruhten viele dieser Werbeaussagen bislang allein auf CO2-Kompensationsprojekten, etwa durch Aufforstung, statt auf echten Emissionssenkungen in der Produktion.

Auch selbst entworfene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung waren bisher weit verbreitet. Genau das ist jetzt tabu: Private Zertifizierungen brauchen künftig eine externe Kontrolle, öffentliche Kriterien und eine objektive Überprüfung.

Der Streitpunkt: Wie weit reicht das Verbot?

Umstritten war während der Vorbereitung vor allem, wie genau Unternehmen ihre Umweltaussagen künftig belegen müssen. Wirtschaftsverbände hatten vor zusätzlicher Bürokratie gewarnt. Die Bundesregierung entschied sich dennoch für eine strikte Umsetzung ohne allgemeine Übergangsfrist. Behörden können bei echten Altbeständen zwar verhältnismäßig vorgehen, wenn Firmen ihre Werbung rechtzeitig angepasst haben. Eine pauschale Schonfrist für alle Betriebe gibt es aber nicht.

Diese Strafen drohen bei Verstößen

Wer weiter mit unbelegten grünen Versprechen wirbt, muss ab sofort mit Bußgeldern von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Auch Aussagen über künftige Klimaziele sind streng geregelt: Unternehmen brauchen dafür einen realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitlich festgelegten Zielen und eine regelmäßige unabhängige Kontrolle. Ebenfalls neu geregelt: Unbelegte Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten sind verboten. Bei digitalen Geräten müssen Hersteller künftig offenlegen, wie lange es Software-Updates gibt.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Begriffe wie „klimaneutral“ oder „grün“ müssen ab sofort mit Nachweisen belegt sein.
  • Betroffen sind alle Unternehmen, die an Verbraucher in der EU verkaufen – auch außerhalb Europas.
  • Selbst gestaltete Umweltsiegel ohne unabhängige Prüfung sind nicht mehr zulässig.
  • Bußgelder können bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.
  • Hersteller digitaler Produkte müssen künftig Mindestzeiten für Software-Updates nennen.

Verbraucherschützer erwarten, dass sich das Angebot an Öko-Siegeln in den kommenden Monaten spürbar verändert, weil viele Unternehmen ihre Werbung überarbeiten müssen. Wie streng die Behörden die neuen Regeln in der Praxis kontrollieren, wird sich in den ersten Verfahren zeigen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.