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Recht & Urteile

Kontogebühren-Urteil: So bekommen Sparkassen-Kunden jetzt Geld zurück

Der Bundesgerichtshof hat unzulässige Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse gekippt. Betroffene können jetzt Geld zurückfordern.

Geldscheine und Münzen neben einem Kontoauszug auf einem Schreibtisch
Symbolbild (KI-generiert)

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Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt bei Kundinnen und Kunden der Berliner Sparkasse für Bewegung: Jahrelang zu Unrecht erhobene Kontogebühren müssen zurückgezahlt werden. Wie viel Geld dabei zusammenkommt und wie weit die Rückzahlung zurückreicht, zeigt sich erst im Detail.

Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 3. Juni 2025 unter dem Aktenzeichen XI ZR 45/24, dass die Berliner Sparkasse ihre Kontogebühren über Jahre hinweg unwirksam erhöht hat. Die Sparkasse hatte Preisanpassungen eingeführt, ohne dass Kundinnen und Kunden diesen aktiv zugestimmt hatten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wie kam es zu dem Verfahren?

Auslöser war eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Rund 1.200 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich der Klage angeschlossen. Im Kern ging es um Gebührenerhöhungen, bei denen die Sparkasse schlicht davon ausging, dass ausbleibender Widerspruch als Zustimmung gilt. Ein Beispiel aus dem Verfahren: 2016 hatte die Sparkasse die monatliche Kontoführungsgebühr eines Modells um 3 Euro angehoben, ohne dass Betroffene dem aktiv zugestimmt hatten.

Der Streitpunkt: Wie weit reicht die Rückzahlung zurück?

Der vzbv wollte ursprünglich auch Ansprüche aus der Zeit vor 2018 durchsetzen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Ältere Ansprüche gelten als verjährt. Rückwirkend zurückfordern können Betroffene ihr Geld deshalb bis ins letzte Quartal 2017 – nicht weiter.

Das Urteil reiht sich in eine längere Rechtsprechung des BGH zu diesem Thema ein. Bereits 2021 hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass Banken und Sparkassen sich bei Preiserhöhungen nicht auf eine sogenannte Zustimmungsfiktion berufen dürfen. Gemeint ist die Praxis, wonach das bloße Schweigen von Kundinnen und Kunden zu einer Preisänderung als Zustimmung gewertet wurde. Der Fall der Berliner Sparkasse zeigt, dass diese Grundsätze auch Jahre später noch zu konkreten Rückzahlungen führen.

So viel Geld bekommen Betroffene zurück

Je nach Kontomodell und Zeitraum unterscheiden sich die Summen deutlich. Nach Angaben der Berliner Sparkasse liegen die bisher ausgezahlten Gesamtbeträge zwischen 18,38 Euro und 246,71 Euro pro Kunde, jeweils zuzüglich einer Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der das Geld unrechtmäßig einbehalten wurde.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Betroffen sind vor allem die rund 1.200 Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv angeschlossen hatten.
  • Rückwirkend erstattet werden unzulässig erhobene Gebühren bis zum vierten Quartal 2017.
  • Die Rückzahlungen liegen je nach Kontomodell zwischen 18,38 und 246,71 Euro plus Nutzungsentschädigung.
  • Für Rückfragen bietet die Verbraucherzentrale Berlin ein Infotelefon unter 030/214 85 190 an, montags bis donnerstags von 14:30 bis 16 Uhr.
  • Einen Musterbrief für die Geltendmachung stellt die Plattform sammelklagen.de zur Verfügung.

Der vzbv prüft nach eigenen Angaben weitere rechtliche Schritte, um Ansprüche für Betroffene möglicherweise noch auszuweiten. Ob und wann das gelingt, ist derzeit offen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.