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Recht & Urteile

Lieferando-Trinkgeld: Dieses Urteil betrifft Millionen Kunden

Ein Berliner Gericht hat eine umstrittene Klausel zum Trinkgeld bei Lieferando gekippt. Was das für stornierte Bestellungen konkret bedeutet.

Lieferroller mit Essenslieferung steht abends vor einem Restaurant
Symbolbild (KI-generiert)

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Wer bei Lieferando ein Trinkgeld für den Fahrer dazubucht, ging bislang oft ein Risiko ein: Wurde die Bestellung storniert, war das Geld trotzdem weg. Ein Berliner Gericht hat dieser Praxis jetzt einen Riegel vorgeschoben – mit Folgen für Millionen Kundinnen und Kunden in Deutschland.

Warum verschwand das Trinkgeld auch ohne Lieferung?

In den Geschäftsbedingungen der yd. yourdelivery GmbH, die die Plattform Lieferando betreibt, stand bislang eine klare Regel: Sobald ein Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgelds erhalten hatte, konnte dieses nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden. Das galt selbst dann, wenn das Restaurant die Bestellung stornierte und gar keine Lieferung stattfand.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hielt diese Klausel für unzulässig und zog deshalb gegen das Unternehmen vor Gericht.

Die Ausgangslage: Ein Trinkgeld für eine Leistung, die nie erbracht wird

Aus Sicht der Verbraucherschützer ist ein vorab gezahltes Trinkgeld klar an eine Gegenleistung gekoppelt: die tatsächliche Zustellung durch den Fahrer oder die Fahrerin. Wenn diese Leistung komplett ausfällt, gebe es keinen sachlichen Grund mehr, das Geld einzubehalten.

Lieferando argumentierte dagegen, das Trinkgeld sei bereits mit der Bestätigung endgültig zugewiesen und damit vergleichbar mit einer abgeschlossenen Transaktion.

Der Streitpunkt vor dem Kammergericht Berlin

Das Kammergericht Berlin musste unter dem Aktenzeichen 23 UKl 2/26 klären, ob eine pauschale Ausschlussklausel Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligt, wenn die eigentliche Leistung – die Zustellung – gar nicht erst zustande kommt.

Das Urteil: Klausel ist unwirksam

Das Gericht entschied am 24. Juni 2026 zugunsten der Verbraucherzentrale und erklärte die Klausel für unwirksam. Eine pauschale Regelung, nach der Trinkgeld unter keinen Umständen zurückgezahlt wird, benachteilige Kunden unangemessen, so die Begründung. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Praktisch hat sich für Kundinnen und Kunden bereits etwas geändert: Lieferando erstattet Trinkgelder bei Stornierungen durch das Restaurant nach eigenen Angaben schon seit März 2026 automatisch. Offen bleibt allerdings ein anderer Fall: Bei Restaurants mit eigenen Lieferdiensten leitet Lieferando das Trinkgeld gesammelt an den Betrieb weiter – ob es tatsächlich beim Fahrer ankommt, kann das Unternehmen nicht kontrollieren.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Die Klausel, nach der ein bestätigtes Trinkgeld bei Lieferando nie zurückerstattet wird, ist laut Kammergericht Berlin unwirksam.
  • Bei einer Stornierung durch das Restaurant erstattet Lieferando das Trinkgeld nach eigenen Angaben seit März 2026 automatisch.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bindet Lieferando aber für künftige Geschäftsbedingungen.
  • Bei Restaurants mit eigenen Fahrern hat Lieferando keine Kontrolle darüber, ob das Trinkgeld beim Personal ankommt.
  • Prüfen Sie nach einer Stornierung, ob das Trinkgeld automatisch zurückgebucht wurde, und wenden Sie sich sonst an den Kundenservice.

Ob Lieferando gegen das Urteil vorgeht, ist bislang offen. Verbraucherschützer erwarten, dass ähnliche Klauseln auch bei anderen Lieferdiensten künftig genauer geprüft werden.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.