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Recht & Urteile

Neue Etiketten-Pflicht: Was Händler Käufern ab heute zeigen müssen

Ab dem 27. September gelten neue EU-weite Kennzeichnungspflichten für Gewährleistung, Garantie und Software-Updates bei digitalen Geräten.

Gewährleistungs-Etikett wird an einer Elektronik-Verpackung angebracht, Symbolbild
Symbolbild (KI-generiert)

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Ab heute gilt im deutschen Handel eine neue Regel, die jeden Kauf eines Smartphones, Fernsehers oder vernetzten Haushaltsgeräts betrifft. Online-Shops und Geschäfte müssen Kundinnen und Kunden ab sofort mit standardisierten Etiketten über ihre Rechte informieren – wer sich nicht daran hält, riskiert Abmahnungen.

Was ändert sich für Käufer konkret?

Grundlage der neuen Pflichten ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte, bekannt als EmpCo-Richtlinie, zusammen mit einer ergänzenden EU-Durchführungsverordnung. Deutschland hat die Vorgaben bereits im Februar im Bundesgesetzblatt in nationales Recht überführt, konkret in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Seit dem heutigen 27. September gelten die neuen Regeln verbindlich für alle Verkäufer, die Waren an Verbraucher verkaufen – egal ob im Laden oder online.

Welche Etiketten müssen Händler jetzt zeigen?

Im Zentrum stehen zwei neue, EU-weit einheitliche Kennzeichnungen. Das Gewährleistungs-Etikett informiert über die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren und trägt einen QR-Code zu einer EU-Informationsseite. Im stationären Handel reicht ein zentraler Aushang, etwa im Kassenbereich. Online-Händler müssen das Etikett dagegen farbig in ihre Website und die Bestellbestätigung einbinden.

Hinzu kommt ein Garantie-Etikett, das aber nur Pflicht wird, wenn ein Hersteller eine kostenlose Garantie von mehr als zwei Jahren auf die gesamte Ware gewährt. Dieses Etikett muss deutlich näher am Produkt platziert werden als das Gewährleistungs-Etikett, im Online-Handel zusätzlich sichtbar im Warenkorb.

Was ist der Streitpunkt bei digitalen Geräten?

Besonders umstritten war im Vorfeld die Regelung zu Software-Updates und Reparierbarkeit. Für Waren mit digitalen Elementen wie Smartphones, Smartwatches, Spielkonsolen oder vernetzten Haushaltsgeräten müssen Händler künftig angeben, wie lange Hersteller Sicherheits- und Funktionsupdates zusichern. Verbraucherschützer hatten lange kritisiert, dass Kunden diese Information bislang oft erst nach dem Kauf erhielten.

Eine verpflichtende Reparierbarkeits-Kennzeichnung gibt es bislang jedoch nur für Smartphones und Tablets, weil nur für diese Geräte ein standardisierter Reparierbarkeitswert existiert. Für andere Produktgruppen müssen Händler nur dann informieren, wenn der Hersteller entsprechende Angaben zu Ersatzteilen, Kosten und Reparaturanleitungen liefert.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Seit dem 27. September müssen Händler vor dem Kauf über Gewährleistung, Garantie, Update-Dauer und Reparierbarkeit informieren.
  • Das Gewährleistungs-Etikett gilt für praktisch alle Waren, das Garantie-Etikett nur bei Herstellergarantien über zwei Jahren.
  • Bei digitalen Geräten muss die Mindestdauer für Software-Updates angegeben werden.
  • Eine verbindliche Reparierbarkeits-Kennzeichnung gibt es bisher nur für Smartphones und Tablets.
  • Verstöße können von Konkurrenten und Verbraucherverbänden abgemahnt werden.

Verbraucherschützer erwarten, dass die neuen Etiketten in den kommenden Wochen zunächst vor allem bei großen Elektronikhändlern sichtbar werden, während kleinere Anbieter sich noch in der Umsetzung befinden dürften.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.