Recht & Urteile
PFAS-Verbot ab Oktober: Diese Alltagsprodukte trifft es zuerst
Ab 10. Oktober 2026 verbietet die EU bestimmte Ewigkeitschemikalien in Kleidung, Schuhen und Kosmetik. Was betroffen ist und was nicht.

Von D247 Redaktion ·
Ab dem 10. Oktober 2026 verschwinden bestimmte Ewigkeitschemikalien aus vielen Alltagsprodukten. Eine EU-Verordnung verbietet den Verkauf von Textilien, Schuhen und Kosmetika mit sogenannten PFAS-Stoffen. Für Millionen Verbraucher stellt sich die Frage: Welche Produkte sind wirklich betroffen – und welche nicht?
Was genau verbietet die EU ab Oktober?
PFAS ist die Sammelbezeichnung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Sie stecken bislang in vielen Produkten, weil sie Wasser, Fett und Schmutz abweisen. Genau diese Eigenschaft macht sie zum Problem: PFAS bauen sich in der Natur kaum ab und reichern sich in Böden, Gewässern und im menschlichen Körper an.
Die EU reagiert darauf mit einem gestaffelten Verbot. Betroffen sind Regenjacken, Outdoor-Kleidung, wasserabweisende Schuhe und bestimmte Kosmetikprodukte wie Hautpflegemittel.
Woher kommt das Verbot – und wie lange ist es schon bekannt?
Rechtliche Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462. Sie wurde bereits am 19. September 2024 verabschiedet und im November desselben Jahres noch einmal redaktionell berichtigt. Zwischen Beschluss und Wirkung liegen also zwei Jahre Übergangszeit – Hersteller und Handel hatten damit ausreichend Vorlauf, ihre Rezepturen und Materialien umzustellen.
Das Verbot tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern in mehreren Stufen mit unterschiedlichen Stichtagen je nach Produktgruppe.
Der Streitpunkt: Nicht alles ist ab Oktober 2026 betroffen
Genau hier liegt die Krux, die viele Verbraucher übersehen: Das Datum 10. Oktober 2026 gilt nicht für alle PFAS-haltigen Produkte gleichermaßen. Für Feuerlöschschäume bei Ausbildung und öffentlichen Feuerwehren griff das Verbot schon im April 2026. Für die Zivilluftfahrt gilt es dagegen erst ab 2029.
Auch bei Textilien gibt es eine zweite Stufe: Nur Kleidung, Zubehör und Schuhe für die breite Öffentlichkeit sind ab Oktober 2026 betroffen. Andere Textilien aus Leder oder Pelz, die nicht als Kleidung gelten, folgen erst ein Jahr später.
Diese Produkte trifft es konkret ab dem 10. Oktober 2026
Ab dem Stichtag dürfen folgende Produktgruppen mit den geregelten PFAS-Stoffen nicht mehr neu in den Verkauf gebracht werden: Kleidung, Schuhe und Accessoires aus Textil, Leder oder Pelz, Papier und Karton mit Lebensmittelkontakt – etwa Pizzakartons – sowie bestimmte Gemische und Kosmetikprodukte wie Cremes und Hautpflegemittel.
Wichtig für Verbraucher: Ware, die bereits vor dem Stichtag im Handel war, muss nicht aus den Regalen. Das Verbot betrifft nur das Inverkehrbringen neuer Produkte ab diesem Datum.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Ab 10. Oktober 2026 gilt das Verbot für Kleidung, Schuhe, Accessoires, Pizzakartons und bestimmte Kosmetik.
- Ab 10. Oktober 2027 folgen weitere Textilien, Leder und Pelze außerhalb der Kleidung, etwa Regenjacken für andere Zwecke.
- Feuerlöschschaum für Ausbildung und Feuerwehren war schon ab April 2026 betroffen, für die Zivilluftfahrt gilt eine Frist bis 2029.
- Medizinprodukte, persönliche Schutzausrüstung und Bautextilien sind von der Regelung ausgenommen.
- Bereits verkaufte oder im Handel befindliche Ware vor dem Stichtag bleibt weiter erlaubt.
Für die nächste Verbotsstufe im Oktober 2027 müssen sich Hersteller schon jetzt auf weitere Materialumstellungen einstellen.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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