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Recht & Urteile

Vodafone-Sammelklage: EuGH-Urteil stärkt 116.000 Kunden

Der EuGH hat im Streit um Vodafone-Preiserhöhungen zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden. Was Betroffene jetzt wissen müssen.

Smartphone mit Rechnung neben einem Router, Symbolbild zu Vodafone-Vertragsstreit
Symbolbild (KI-generiert)

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Für mehr als 116.000 Vodafone-Kundinnen und -Kunden gibt es neue Bewegung in einem lange schwelenden Streit um Preiserhöhungen. Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil gefällt, das die Ausgangslage in Deutschland deutlich verändert. Was das konkret für die laufende Sammelklage bedeutet und wer jetzt noch einsteigen kann, lesen Sie hier.

Worum geht es in dem Streit mit Vodafone?

Auslöser des Konflikts sind Preiserhöhungen, die Vodafone ab dem Frühjahr 2023 bei zahlreichen Festnetz-Internet-Verträgen vorgenommen hat. Betroffene Kundinnen und Kunden mussten monatlich rund fünf Euro mehr zahlen als ursprünglich vereinbart.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert dabei vor allem eine Vertragsklausel. Sie erlaubte es Vodafone nach Ansicht der Verbraucherschützer, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, ohne die Gründe dafür näher festzulegen.

Was genau hat der EuGH entschieden?

Am 10. September 2026 entschied der Europäische Gerichtshof unter dem Aktenzeichen C-669/24 zugunsten der Verbraucherseite. Die Richter stellten klar: Telekommunikationsanbieter können aus den europäischen Regeln kein uneingeschränktes Recht ableiten, bestehende Verträge nach eigenem Ermessen zu verändern.

Die Entscheidung stützt sich auf die Auslegung des europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Deutsche Gerichte müssen ihre eigenen Entscheidungen nun auf dieser Grundlage treffen.

Der Streitpunkt: Was bedeutet das für die deutschen Verfahren?

In Deutschland laufen derzeit zwei parallele Verfahren gegen Vodafone. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geht es um eine Unterlassungsklage, die ein künftiges Verbot der umstrittenen Klausel erreichen soll. Vor dem Oberlandesgericht Hamm läuft zusätzlich eine Sammelklage, die zu Unrecht gezahlte Beträge plus Zinsen zurückfordert.

Das Oberlandesgericht Hamm muss als nächste Instanz über die Sammelklage entscheiden – und dabei das EuGH-Urteil berücksichtigen. Für die Verbraucherzentrale ist das ein wichtiger Etappensieg, eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Was betroffene Kunden jetzt konkret tun können

Wer als Vodafone-Kunde von den Preiserhöhungen betroffen war, kann seinen Fall über die Plattform sammelklagen.de prüfen lassen. Die Anmeldung beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und erfordert keine Unterlagen.

Wichtig für Betroffene: Der Eintrag schützt vor der Verjährung möglicher Ansprüche, unabhängig davon, wie lange das Verfahren noch dauert. Eine feste Frist für den Einstieg nennt die Verbraucherzentrale aktuell nicht, rät aber ausdrücklich davon ab, abzuwarten.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Der EuGH hat am 10. September 2026 die Position der Verbraucherzentrale gegen Vodafone gestärkt.
  • Betroffen sind Kundinnen und Kunden mit Preiserhöhungen bei Festnetz-Internet-Verträgen seit Frühjahr 2023.
  • Über 116.000 Menschen haben sich der Sammelklage vor dem OLG Hamm bereits angeschlossen.
  • Die Anmeldung über sammelklagen.de/verfahren/vodafone ist kostenlos und ohne Unterlagen möglich.
  • Ein Eintrag schützt vor Verjährung, eine feste Anmeldefrist gibt es derzeit nicht.

Als Nächstes muss das Oberlandesgericht Hamm über die Sammelklage entscheiden. Bis dahin dürfte sich die Zahl der angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher weiter erhöhen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.