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Recht & Urteile

Volksverhetzung in 22 Fällen: Münchner Gericht fällt hartes Urteil

Ein 71-Jähriger soll über Jahre hinweg den Holocaust geleugnet und zu Gewalt gegen jüdische Menschen aufgerufen haben. Jetzt hat das Landgericht München II geurteilt.

Leerer Gerichtssaal mit Richterbank und Holzvertäfelung
Symbolbild (KI-generiert)

Von ·

Ein 71-jähriger Mann muss wegen Volksverhetzung in 22 Fällen für lange Zeit ins Gefängnis. Das Landgericht München II verhandelte über Monate gegen den Mann, der über das Internet judenfeindliche Inhalte verbreitet haben soll. Wie hart das Gericht am Ende urteilte, zeigt sich erst am Ende des Verfahrens.

Worum ging es in dem Prozess?

Dem 71-Jährigen wurde vorgeworfen, seit November 2022 über verschiedene Internetkanäle wiederholt den Holocaust geleugnet und zu Gewalt gegen jüdische Menschen aufgerufen zu haben. Nachdem sein Kanal bei einer großen Videoplattform gesperrt worden war, wich er nach Angaben des Gerichts auf andere Dienste wie Telegram aus. Dort soll er den Mord an sechs Millionen Juden während der NS-Zeit als frei erfundene Geschichte dargestellt haben.

Zu den insgesamt 22 angeklagten Taten zählten neben der Holocaustleugnung auch Beleidigungen sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Was ist über den Angeklagten bekannt?

Der Mann war nach Angaben des Gerichts bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte vorbestraft und kurz vor Beginn der neuen Taten aus einer Haftstrafe entlassen worden. Die Richter werteten dies als besonders schnellen Rückfall. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert.

Auffällig war aus Sicht des Gerichts auch das Verhalten des Angeklagten während der laufenden Hauptverhandlung: Ihm wurden weitere strafbare Handlungen zur Last gelegt, die er nach Gerichtsangaben im Gerichtssaal selbst beging.

Wie reagierte das Gericht auf dieses Verhalten?

Die 3. Strafkammer des Landgerichts München II zeigte sich in der Urteilsbegründung ungewöhnlich deutlich verärgert über das Auftreten des Mannes während des Verfahrens. Aus Sicht der Richter machte der Angeklagte damit klar, dass frühere Verurteilungen keinerlei Eindruck bei ihm hinterlassen hatten. Diese Haltung floss nach Gerichtsangaben in die Strafzumessung mit ein.

So hoch fiel die Strafe am Ende aus

Das Gericht verurteilte den 71-Jährigen zu sieben Jahren Haft – und damit zu einem Jahr mehr, als die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft haben nach der Urteilsverkündung eine Woche Zeit, um Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Das Landgericht München II verurteilte einen 71-Jährigen wegen Volksverhetzung in 22 Fällen zu sieben Jahren Haft.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte lediglich sechs Jahre gefordert.
  • Der Mann soll seit 2022 über das Internet den Holocaust geleugnet und zu Gewalt gegen jüdische Menschen aufgerufen haben.
  • Er war bereits zuvor wegen ähnlicher Taten vorbestraft.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Ob Verteidigung oder Staatsanwaltschaft tatsächlich Revision einlegen, muss sich innerhalb der kommenden Woche zeigen. Erst danach wird feststehen, ob das Urteil in dieser Form bestehen bleibt.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.