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Rente

Arbeitende Rentner: Diese Teilrenten-Regel kippt ab Januar 2027

Wer neben der Teilrente arbeitet, verliert ab 2027 womöglich den Schutz bei langer Krankheit. Die Rentenversicherung nennt eine klare Grenze – und eine Frist.

Rentenbescheid, Taschenrechner und Brille auf einem Küchentisch
Symbolbild (KI-generiert)

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Für viele Menschen, die im Rentenalter weiterarbeiten, ändert sich zum Jahreswechsel eine wichtige Spielregel. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat am Mittwoch auf die Folgen eines neuen Gesetzes hingewiesen. Betroffen sind alle, die ihre Altersrente als Teilrente beziehen und zugleich einen Job haben. Es geht um ihr Geld im Krankheitsfall – und um eine Frist, die schon in wenigen Monaten abläuft.

Warum wählen so viele Rentner eine Teilrente?

Die Teilrente soll den Übergang in den Ruhestand weicher machen. Versicherte können selbst festlegen, welchen Anteil ihrer Altersrente sie beziehen. Möglich ist eine Spanne von 10 bis 99,99 Prozent der Vollrente. So lässt sich steuern, wie viel noch gearbeitet wird.

Besonders beliebt war bisher eine Variante knapp unter der Vollrente. Wer 99,99 Prozent bezog, bekam fast die ganze Rente ausgezahlt. Gleichzeitig blieb bei einer Beschäftigung der volle Anspruch auf Krankengeld erhalten. Denn nur beim Bezug einer vollen Altersrente endet dieser Schutz. Dann zahlt der Arbeitgeber zwar weiter den Lohn für die ersten Wochen, danach gibt es aber kein Krankengeld von der Kasse.

Was steckt hinter der Neuregelung?

Auslöser ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, oft kurz BStabG oder einfach Krankenkassenreform genannt. Es soll das drohende Milliardenloch der gesetzlichen Krankenversicherung stopfen. Die Zusatzbeiträge für Versicherte und Arbeitgeber sollen ab 2027 stabil bleiben.

Die Dimension ist gewaltig. Das Gesetz soll im Jahr 2027 eine Finanzwirkung von rund 16 Milliarden Euro entfalten. Bis 2030 soll es das strukturelle Defizit der Kassen um bis zu 38 Milliarden Euro verringern. Was viele nicht wissen: Ein Teil dieser Rechnung trifft ausgerechnet Menschen, die im Alter noch arbeiten.

Wo genau liegt die neue Grenze?

Die Rentenversicherung spricht von spürbaren finanziellen Einschnitten für arbeitende Rentner mit Teilrente. Sie gelten nach ihrer Darstellung als besonders stark betroffen. Der bisherige Weg über die 99,99-Prozent-Teilrente ist ab dem 1. Januar 2027 versperrt.

Der Anspruch auf Krankengeld fällt künftig komplett weg, sobald die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Die Schwelle liegt bei 66,66 Prozent. Wer bei längerer Krankheit im Job abgesichert bleiben will, darf also höchstens diesen Anteil beziehen. Fast volle Rente und Krankengeld gleichzeitig – das geht dann nicht mehr.

Umstellen lässt sich die Teilrente jederzeit für die Zukunft. Das geht schriftlich oder über den Online-Service der Rentenversicherung. Soll die neue Höhe schon ab dem 1. Januar 2027 gelten, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Rentenversicherung eingegangen sein.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Prüfen Sie in Ihrem Rentenbescheid, in welcher Höhe Sie Ihre Teilrente beziehen.
  • Liegt der Anteil über 66,66 Prozent und Sie arbeiten weiter, entfällt ab 2027 das Krankengeld.
  • Wägen Sie ab: Mehr Rente jetzt oder Schutz bei langer Krankheit – beides zusammen geht nur bis zur Zwei-Drittel-Grenze.
  • Änderungen zum 1. Januar 2027 müssen bis 31. Dezember 2026 bei der Rentenversicherung vorliegen, am einfachsten über den Online-Service.
  • Beiträge aus der Arbeit neben der Rente lohnen sich weiter: Die erworbenen Entgeltpunkte erhöhen die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze und danach jeweils zum 1. Juli.

Bis zum Jahresende bleibt damit gut ein Vierteljahr Zeit, die eigene Teilrente zu überprüfen. Wer die Frist verpasst, kann die Teilrente zwar weiterhin für die Zukunft umstellen – aber eben nicht mehr rechtzeitig zum Stichtag.

Quellen