Rente
Rente aus dem Ausland: Dieser Stichtag entscheidet über die Zahlung
Rund 500.000 Auslandsrentner müssen bis zu einem festen Termin einen Lebensnachweis einreichen – sonst bleibt die Rentenzahlung aus.

Von D247 Redaktion ·
Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner im Ausland müssen jetzt schnell handeln. Läuft eine wichtige Frist in den kommenden Tagen ungenutzt ab, kann die gesetzliche Rente einfach nicht mehr überwiesen werden. Wer genau betroffen ist und wann das Geld sonst ausbleibt, zeigt der Blick auf den Kalender.
Wer muss jetzt einen Lebensnachweis einreichen?
Wer seine gesetzliche Rente ins Ausland überwiesen bekommt, muss dem Renten Service der Deutschen Post regelmäßig einen sogenannten Lebensnachweis vorlegen. Von insgesamt rund 1,7 Millionen Renten, die ins Ausland fließen, laufen etwa 1,2 Millionen automatisch, weil die betroffenen Länder Sterbedaten direkt mit Deutschland abgleichen. Dazu zählen etwa Österreich, die Schweiz und Polen.
Für die übrigen rund 500.000 Rentenempfänger gilt das nicht. Sie erhalten ein persönliches Anschreiben und müssen aktiv eine Lebensbescheinigung einreichen.
Welche Fristen gelten für die Lebensbescheinigung?
Der reguläre Einsendeschluss für das Papierformular lag bereits am 25. September. Wer diesen Termin verpasst hat, ist aber noch nicht automatisch von der Rentenzahlung ausgeschlossen. Als verbindliche Endfrist gilt der 9. Oktober 2026. Bis zu diesem Tag muss der Nachweis beim Renten Service eingegangen sein, entweder auf dem Papierweg oder digital über die Postident-App.
Wichtig: Fax oder E-Mail akzeptiert der Renten Service für diesen Nachweis nicht.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht?
Liegt bis zum 9. Oktober kein gültiger Lebensnachweis vor, setzt der Renten Service die Zahlung aus. Betroffene bekommen ihre Rente dann ab Ende Oktober 2026 zunächst nicht mehr überwiesen.
Der Rentenanspruch selbst geht dadurch aber nicht verloren. Sobald der Nachweis nachgereicht wird, zahlt der Renten Service die einbehaltenen Beträge nach. Für Betroffene bedeutet ein verspäteter Nachweis also vor allem eine finanzielle Durststrecke, keinen dauerhaften Verlust der Rente.
Gerade für Menschen, die im Ausland auf die monatliche Überweisung angewiesen sind, kann eine mehrwöchige Zahlungspause die Haushaltskasse trotzdem spürbar belasten. Deshalb rät der Renten Service, den Nachweis so früh wie möglich und nicht erst kurz vor dem 9. Oktober einzureichen.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Betroffen sind nur Auslandsrentner aus Ländern ohne automatischen Sterbedatenabgleich mit Deutschland.
- Der reguläre Einsendeschluss für das Papierformular war der 25. September 2026.
- Die absolute Endfrist für den Eingang des Nachweises ist der 9. Oktober 2026.
- Der Nachweis kann auch digital über die Postident-App eingereicht werden.
- Ohne gültigen Nachweis wird die Rente ab Ende Oktober zunächst ausgesetzt, aber später nachgezahlt.
Wer unsicher ist, ob er zu den rund 500.000 Betroffenen zählt, sollte sein Anschreiben vom Renten Service prüfen und den Nachweis noch vor dem 9. Oktober auf den Weg bringen.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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