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Rente

Rente im Oktober: Diese Kassen-Änderung kostet Rentner bares Geld

Ab Oktober sinkt bei einem Teil der gesetzlichen Rentner der ausgezahlte Betrag – der Grund liegt bei der eigenen Krankenkasse.

Euromünzen und ein kleines Sparschwein auf einem Tisch, Symbolbild für Rente und Geld
Symbolbild (KI-generiert)

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Ab Oktober verändert sich für einen Teil der gesetzlichen Rentner der Betrag, der auf dem Konto landet. Ein neues Gesetz steckt nicht dahinter. Auslöser ist eine Entscheidung ihrer Krankenkasse, die schon Wochen zurückliegt und erst jetzt spürbar wird. Wie viel am Ende fehlt, hängt davon ab, wo Betroffene versichert sind.

Was ist bei der Krankenkasse passiert?

Die IKK classic hat ihren Zusatzbeitrag zum 1. August 2026 von 3,40 auf 3,85 Prozent angehoben. Das betrifft zunächst alle gesetzlich Versicherten dieser Kasse, also auch Rentnerinnen und Rentner, die bei der IKK classic krankenversichert sind. Bei aktiven Beschäftigten schlägt sich eine solche Erhöhung meist sofort im nächsten Gehalt nieder.

Warum wird die Änderung erst im Oktober sichtbar?

Für Rentnerinnen und Rentner gilt eine Sonderregel. Nach Paragraf 247 des Fünften Sozialgesetzbuchs werden Anpassungen beim Zusatzbeitrag erst zwei Kalendermonate später berücksichtigt. Die im August beschlossene Erhöhung wirkt sich deshalb erst bei der Rentenzahlung im Oktober aus. Die Bruttorente selbst ändert sich dadurch nicht, nur der ausgezahlte Betrag sinkt.

Wie stark trifft es einzelne Rentner?

Rentnerinnen und Rentner tragen die Hälfte des Zusatzbeitrags, die Rentenversicherung die andere Hälfte. Von der Erhöhung um 0,45 Prozentpunkte entfallen damit 0,225 Prozentpunkte auf die Versicherten. Bei einer Bruttorente von 2.000 Euro bedeutet das rund 4,50 Euro weniger im Monat. Aufs Jahr gerechnet summiert sich das auf etwa 54 Euro. Betroffen sind ausschließlich Mitglieder der IKK classic, nicht alle gesetzlich Versicherten.

Was ändert sich sonst noch im Oktober?

Parallel zur Beitragsfrage rücken für einige Jahrgänge auch neue Altersgrenzen näher. Wer 1962 geboren ist, kann ab Oktober erstmals als besonders langjährig Versicherter mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Jahrgang 1964 wird im gleichen Monat erstmals eine vorgezogene Altersrente möglich, sofern die nötige Wartezeit erfüllt ist. Wer im Ausland lebt und eine deutsche Rente bezieht, musste zudem bis zum 25. September 2026 einen Lebensnachweis einreichen, damit die Zahlungen nicht ins Stocken geraten.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Prüfen Sie, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind und wie hoch deren aktueller Zusatzbeitrag ist.
  • Vergleichen Sie Ihren Rentenbescheid für Oktober mit dem Vormonat, um die Differenz nachzuvollziehen.
  • Die Zwei-Monats-Regel nach Paragraf 247 SGB V gilt grundsätzlich für alle gesetzlichen Kassen, nicht nur für die IKK classic.
  • Bei nachschüssiger Zahlung kommt die Oktober-Rente am Freitag, 30. Oktober 2026, auf dem Konto an.
  • Ein Kassenwechsel ist auch als Rentner grundsätzlich möglich, wenn eine andere Kasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag verlangt.

Weitere Krankenkassen können ihre Zusatzbeiträge im weiteren Jahresverlauf ebenfalls anpassen. Wer genau wissen will, ob und wann eine Änderung ankommt, findet die Höhe seines aktuellen Zusatzbeitrags auf dem Kassen-Mitgliedsausweis oder im Online-Portal der eigenen Krankenkasse.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.