Rente
Rentenreform: Diese Änderung plant die Kommission für Millionen
Eine Regierungskommission empfiehlt weitreichende Einschnitte bei der gesetzlichen Rente. Wann das Gesetz kommt und wen es trifft, ist trotzdem noch offen.

Von D247 Redaktion ·
Später in Rente, ohne Abschlag nach 45 Jahren fast unmöglich, dafür eine Extra-Kapitalrente: Eine Regierungskommission hat der Bundesregierung weitreichende Vorschläge für die nächste Rentenreform vorgelegt. Wie stark einzelne Jahrgänge betroffen wären, hängt jetzt von einer Entscheidung ab, die noch aussteht.
Warum steht die nächste Rentenreform schon wieder auf der Agenda?
Die sogenannte Alterssicherungskommission hat der Bundesregierung ihre Empfehlungen für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rente übergeben. Grundlage ist die Sorge, dass das heutige System angesichts einer älter werdenden Bevölkerung langfristig nicht mehr finanzierbar ist.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die Empfehlungen der Kommission möglichst vollständig umsetzen zu wollen. Ein fertiger Gesetzentwurf aus ihrem Haus liegt nach Recherchen bislang aber noch nicht vor.
Das steckt hinter den Vorschlägen der Kommission
Im Zentrum der Empfehlungen steht ein Abschied von der bisherigen abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Sie soll durch einen „sozial abgefederten Übergang“ ersetzt werden – Details dazu sind noch offen. Zusätzlich empfiehlt die Kommission, die Altersgrenze für die Rente nach langjähriger Versicherung von aktuell 63 auf 64 Jahre anzuheben.
Auch bei der regulären Regelaltersgrenze, die derzeit schrittweise auf 67 Jahre steigt, soll sich künftig stärker an der Lebenserwartung orientiert werden. Neu ist der Vorschlag einer verpflichtenden zusätzlichen Kapitalrente: Zwei Prozent des Bruttolohns sollen zusätzlich zur gesetzlichen Rente angespart werden.
Der Streitpunkt: Wer trägt die Lasten der Reform?
Zwischen den Empfehlungen der Kommission und einem verbindlichen Gesetz liegt in Deutschland traditionell ein zäher politischer Prozess. Strittig ist vor allem, welche Jahrgänge von den Verschärfungen noch verschont bleiben und wie ein sozialer Ausgleich für Menschen mit gesundheitlich bedingt kürzerer Erwerbsfähigkeit aussehen soll.
Die Kommission empfiehlt dafür eine neue Schutzrente für langjährig Beschäftigte, die ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Wie genau diese Schutzrente ausgestaltet wird, ist einer der zentralen offenen Punkte im weiteren Verfahren.
Das ist der aktuelle Stand des Gesetzes
Einen fertigen Referentenentwurf gibt es nach aktuellem Stand noch nicht. Ohne diesen kann weder das Bundeskabinett über die Reform entscheiden, noch kann das parlamentarische Verfahren im Bundestag beginnen. Politisches Ziel der Koalition ist es, das Gesetzgebungsverfahren noch bis Ende 2026 abzuschließen – realistisch gilt aber eher ein Entwurf im Laufe des Herbsts 2026 als nächster Schritt.
Welche Geburtsjahrgänge konkret von welchen Änderungen betroffen sein werden und ab wann neue Regeln greifen, lässt sich erst nach Vorlage des Gesetzestextes verlässlich sagen.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Ein Gesetzentwurf zur Rentenreform liegt noch nicht vor – konkrete Zahlen zu Ihrem persönlichen Renteneintritt gibt es aktuell nicht.
- Die Kommission empfiehlt unter anderem eine höhere Altersgrenze für die Rente nach langjähriger Versicherung sowie eine verpflichtende Kapitalrente von zwei Prozent des Bruttolohns.
- Die bisherige abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll durch eine abgefederte Übergangslösung ersetzt werden.
- Beantragen Sie Ihre Rente nicht vorsorglich, nur weil eine Reform angekündigt ist – Übergangsregeln für Ihren Jahrgang stehen noch nicht fest.
- Lassen Sie stattdessen Ihre bisherigen Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen, um für verschiedene Szenarien vorbereitet zu sein.
Als Nächstes wird erwartet, dass das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf vorlegt. Erst danach kann das Kabinett über die Reform beraten und das parlamentarische Verfahren im Bundestag beginnen.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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