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Rente

Sozialabgaben 2027: Diese Grenze steigt jetzt für Besserverdiener

Das Bundesarbeitsministerium plant eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 2027 – Besserverdiener müssen sich auf höhere Rentenbeiträge einstellen.

Gehaltsabrechnung, Taschenrechner und Euro-Scheine auf einem Schreibtisch als Symbolbild für Sozialabgaben
Symbolbild (KI-generiert)

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Wer gut verdient, zahlt ab 2027 auf einen größeren Teil seines Gehalts in die Rentenkasse ein. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf vorgelegt, der die entscheidende Einkommensgrenze deutlich anhebt. Wie viel genau, betrifft vor allem Fach- und Führungskräfte mit hohem Gehalt.

Was ändert sich für Besserverdiener konkret?

Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden. Verdient jemand mehr, bleibt der übersteigende Teil beitragsfrei. Steigt die Grenze, wird ein größerer Teil des Gehalts beitragspflichtig.

Grundlage ist der Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, den das Bundesarbeitsministerium am 21. September vorgelegt hat. Die Deutsche Rentenversicherung erklärte dazu, die zugrunde liegende Lohnentwicklung des Jahres 2025 habe bei 4,38 Prozent gelegen. Genau danach richtet sich die jährliche Anpassung der Rechengrößen.

Wie stark ist die Grenze zuletzt schon gestiegen?

Die Beitragsbemessungsgrenze wandert seit Jahren nach oben. 2025 lag sie bundeseinheitlich bei 96.600 Euro im Jahr. Zum Jahreswechsel 2026 stieg sie bereits auf 101.400 Euro, also 8.450 Euro im Monat. Das war ein Plus von 4.800 Euro binnen eines Jahres.

Kritiker aus Wirtschaftsverbänden bemängeln seit Jahren, dass die regelmäßigen Anhebungen vor allem Fachkräfte und mittlere Führungsebenen treffen, deren Gehälter über der Grenze liegen. Befürworter halten dagegen, dass die Anpassung lediglich der allgemeinen Lohnentwicklung folgt und das Rentensystem stabil hält.

Warum wird ausgerechnet jetzt zusätzlich verschärft?

Neben der regulären Anpassung sieht der Entwurf für die Kranken- und Pflegeversicherung eine Sonderregel vor: Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sollen zusätzlich um 300 Euro im Monat stärker steigen, als es die Lohnentwicklung allein vorgeben würde. Damit reagiert das Ministerium auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung.

Auf diese Zahlen läuft es 2027 hinaus

Nach dem Entwurf soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 2027 auf 106.200 Euro im Jahr steigen, also 8.850 Euro im Monat. Das wäre erneut ein Plus von 4.800 Euro binnen eines Jahres. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll die Grenze auf 130.800 Euro im Jahr klettern.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 76.500 Euro im Jahr vorgesehen, umgerechnet 6.375 Euro im Monat. Endgültig beschlossen ist das noch nicht: Der Entwurf muss noch das Bundeskabinett und den Bundesrat durchlaufen, bevor er zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Betroffen sind nur Beschäftigte, deren Bruttogehalt über der jeweiligen Grenze liegt.
  • Die Rentenversicherungsgrenze soll 2027 von 101.400 auf 106.200 Euro im Jahr steigen.
  • Bei der Kranken- und Pflegeversicherung kommt zur normalen Anpassung ein Sonderaufschlag von 300 Euro monatlich hinzu.
  • Wer mehr einzahlt, erwirbt dafür auch höhere Rentenansprüche, da sich die Beiträge auf die spätere Rentenhöhe auswirken.
  • Der Entwurf ist noch nicht final: Bundeskabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Als Nächstes berät das Bundeskabinett über die Verordnung, bevor sie dem Bundesrat vorgelegt wird. Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den kommenden Wochen gerechnet.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.