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Steuern

Konten im Ausland: Diese Daten gehen ab sofort ans Finanzamt

Am 30. September tauschen 118 Staaten automatisch Kontodaten mit Deutschland aus. Wer Guthaben im Ausland verschweigt, muss jetzt mit Nachfragen vom Finanzamt rechnen.

Symbolbild: Dokumente, Lupe und Taschenrechner auf einem Schreibtisch für den Datenaustausch von Auslandskonten
Symbolbild (KI-generiert)

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Millionen Deutsche mit einem Konto im Ausland stehen vor einem wichtigen Termin: Am 30. September 2026 tauschen deutsche und ausländische Steuerbehörden automatisch Kontodaten aus. Wer Guthaben, Zinsen oder Dividenden im Ausland bislang verschwiegen hat, muss jetzt mit Post vom Finanzamt rechnen.

Was passiert am 30. September genau?

An diesem Stichtag verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Kontodaten deutscher Steuerpflichtiger an ausländische Behörden – und erhält im Gegenzug Informationen über deutsche Bürger mit Konten im Ausland. Grundlage ist der internationale Common Reporting Standard (CRS), in Deutschland umgesetzt durch das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG).

Betroffen sind unter anderem Rentner mit Zusatzeinkommen aus dem Ausland, Selbstständige und alle, die Geld auf ausländischen Konten liegen haben. Banken und andere Finanzinstitute mussten ihre Daten bereits bis zum 31. Juli 2026 an das BZSt melden.

Wie kam es zu diesem Verfahren?

Der automatische Informationsaustausch gilt in Deutschland bereits seit 2017. Er sollte Steuerhinterziehung über ausländische Konten erschweren, nachdem frühere Fälle von angekauften Steuer-CDs gezeigt hatten, wie groß das Problem war. Jedes Jahr im Sommer aktualisiert das Bundesfinanzministerium die Liste der teilnehmenden Staaten.

2026 sind es 118 Länder – darunter alle EU-Staaten sowie Drittstaaten wie die Schweiz, Liechtenstein und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die USA nehmen nicht am CRS teil, sondern liefern Daten über ein eigenes bilaterales Abkommen.

Was ist an dem Verfahren umstritten?

Kritiker weisen seit Jahren auf zwei Punkte hin: Zum einen wächst der Kreis der erfassten Daten stetig – ab 2027 greift zusätzlich das neue Kryptowerte-Meldewesen CARF, das erstmals auch Daten zu digitalen Vermögenswerten für das Jahr 2026 erfasst. Zum anderen können Finanzämter Kontobewegungen nicht nur bei einem konkreten Verdacht anfordern, sondern auch im Rahmen regulärer Prüfungen nach der Abgabenordnung.

Welche Daten werden konkret übermittelt?

Ausgetauscht werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort, die Steueridentifikationsnummer, die Kontonummer sowie der aktuelle Kontostand. Hinzu kommen Erträge wie Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge des vergangenen Jahres. Weichen diese Angaben von der eigenen Steuererklärung ab, folgt in der Regel eine Anfrage des Finanzamts zur Aufklärung des Sachverhalts.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Der Datenaustausch betrifft automatisch alle meldepflichtigen Konten – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
  • Wer Kapitalerträge aus dem Ausland bislang nicht angegeben hat, sollte dies über eine Selbstanzeige oder die nächste Steuererklärung nachholen.
  • Rentner mit Alterseinkünften aus dem Ausland sollten prüfen, ob diese korrekt in der deutschen Steuererklärung auftauchen.
  • Die vollständige Liste der 118 Partnerstaaten veröffentlicht das Bundesfinanzministerium online.
  • Ab 2027 kommen Angaben zu Kryptowerten hinzu, die bereits für das laufende Jahr erfasst werden.

In den kommenden Wochen dürften bei vielen Steuerpflichtigen mit Auslandskonten Nachfragen der Finanzämter eingehen, sobald die neuen Daten ausgewertet sind.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.