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Steuern

Steuerreform 2027: So viel mehr Netto bleibt bald in der Lohntüte

Das Kabinett hat den Grundfreibetrag angehoben – doch Fachleute warnen, dass steigende Sozialabgaben die Entlastung teilweise wieder auffressen könnten.

Steuerunterlagen, Taschenrechner und Euro-Scheine auf einem Schreibtisch
Symbolbild (KI-generiert)

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Millionen Beschäftigte sollen ab 2027 spürbar mehr Netto vom Brutto behalten. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den steuerlichen Grundfreibetrag deutlich anhebt. Wie viel am Ende wirklich hängen bleibt, hängt allerdings von einer zweiten Zahl ab, die Experten schon jetzt kritisch sehen.

Was hat die Bundesregierung beschlossen?

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat einen Reformentwurf vorgelegt, den das Kabinett bereits gebilligt hat. Kern des Vorhabens: Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, steigt in zwei Schritten. Für 2027 ist ein Anstieg von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro vorgesehen, 2028 soll er auf 12.900 Euro klettern.

Auch beim Kindergeld tut sich etwas: Es soll auf bis zu 272 Euro monatlich steigen, der Kinderfreibetrag wird parallel angehoben. Bevor die Änderungen greifen, muss allerdings noch der Bundestag zustimmen.

Wer profitiert – und wer zahlt drauf?

Die Bundesregierung setzt den Schwerpunkt auf Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Gegenfinanziert werden soll die Entlastung über einen neuen Spitzensatz von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro sowie eine Anhebung des bestehenden 45-Prozent-Satzes auf ein Startniveau von 250.000 Euro. Auch die Besteuerung von Minijobs soll sich ändern.

Gleichzeitig verschiebt sich die Grenze für den regulären Spitzensteuersatz von 42 Prozent nach oben: Er soll ab 2027 erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro greifen statt schon bei einem niedrigeren Betrag.

Wo Fachleute skeptisch bleiben

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat vorgerechnet, dass ein Ehepaar mit zwei Kindern durch die Reform mit einer jährlichen Entlastung von rund 576 Euro rechnen kann. Diese Rechnung geht aber nur auf, wenn die Sozialabgaben stabil bleiben. Weil Kranken- und Pflegeversicherung in den kommenden Jahren voraussichtlich teurer werden, könnte der steuerliche Vorteil bei manchen Einkommen wieder aufgezehrt werden.

Ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression, wie ihn frühere Bundesregierungen mehrfach vorgenommen haben, ist in diesem Reformpaket bislang nicht vorgesehen.

So viel bleibt am Ende tatsächlich übrig

Unterm Strich bedeutet die Anhebung des Grundfreibetrags: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt komplett steuerfrei, bevor überhaupt der Einstiegssteuersatz greift. Für die meisten Beschäftigten mit mittlerem Einkommen dürfte das spürbar mehr Netto bedeuten. Wer allerdings ein Einkommen um 70.000 Euro hat, könnte laut Berechnungen von Fachleuten durch steigende Sozialbeiträge sogar eine Mehrbelastung von fast 100 Euro im Jahr erleben. Ob und wie stark sich die Reform für den Einzelnen lohnt, entscheidet sich also erst im Zusammenspiel mit den Sozialabgaben – nicht allein am Steuertarif.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Der Grundfreibetrag soll 2027 auf 12.564 Euro und 2028 auf 12.900 Euro steigen.
  • Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen, bevor er in Kraft tritt.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen ebenfalls angehoben werden.
  • Höhere Sozialabgaben können den steuerlichen Vorteil teilweise wieder auffressen.
  • Ein Ausgleich der kalten Progression ist aktuell nicht Teil des Pakets.

Der Bundestag berät den Entwurf in den kommenden Sitzungswochen. Erst nach der endgültigen Verabschiedung steht fest, wie viel von der geplanten Entlastung tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.