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Strom & Gas

Neue Regeln für Stromspeicher und E-Auto-Laden: Das ändert sich für Hausbesitzer

Die Bundesnetzagentur hat die sogenannte MiSpeL-Festlegung erlassen. Sie erlaubt Hausbesitzern mit Solaranlage und Batteriespeicher künftig eine flexiblere Nutzung ihres Stroms und macht bidirektionales Laden von Elektroautos praktisch nutzbar.

Einfamilienhaus mit Solaranlage, Batteriespeicher und ladendem Elektroauto
Symbolbild (KI-generiert)

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Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 eine neue Festlegung erlassen, die den Betrieb von Stromspeichern und Ladepunkten grundlegend ändert. Die sogenannte MiSpeL-Regelung (Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten) betrifft vor allem Haushalte mit eigener Solaranlage, Batteriespeicher oder einem Elektroauto mit bidirektionaler Ladefunktion.

Was ändert sich konkret?

Bisher mussten Betreiber von Stromspeichern grünen Solarstrom und Netzstrom strikt getrennt halten. Nur reine Grünstromspeicher erhielten eine EEG-Förderung, eine Mischnutzung war kaum praktikabel. Bidirektionale Ladepunkte, die ein Elektroauto nicht nur laden, sondern bei Bedarf auch wieder Strom ins Netz oder Hausnetz einspeisen können, waren von einer rechtssicheren Nutzung weitgehend ausgeschlossen.

Mit MiSpeL fallen diese starren Grenzen. Zwischengespeicherter erneuerbarer Strom bleibt weiterhin EEG-gefördert, auch wenn der Speicher zeitweise mit Netzstrom geladen wird. Bei der Rückspeisung von zuvor bezogenem Netzstrom fallen zudem reduzierte Umlagen und Netzentgelte an. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller erklärte laut Mitteilung der Behörde, die Festlegung werde im Markt dringend erwartet und werde zahlreiche Speicher und Ladepunkte aktivieren, sodass Millionen Haushalte zu aktiven Gestaltern der Energiewende würden.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Haushalte mit Solaranlagen bis 30 Kilowatt können ihren Speicher flexibler nutzen, ohne die EEG-Förderung für den gespeicherten Grünstrom zu verlieren.
  • Für die Abrechnung gibt es zwei Optionen: eine Abgrenzungsoption mit meist zwei Zählern für eine genaue Strommengenbestimmung sowie eine vereinfachte Pauschaloption, bei der für Haushalte mit Solaranlage ein einziger Zähler ausreicht.
  • Besitzer eines Elektroautos mit bidirektionalem Ladepunkt können ihr Fahrzeug künftig regulär als zusätzlichen Speicher nutzen und bei Bedarf Strom zurück ins Haus oder Netz speisen.
  • Netzbetreiber und Messstellenbetreiber müssen die technischen Voraussetzungen schaffen, dürfen die neuen Regeln aber bereits im Einvernehmen mit Kundinnen und Kunden früher anwenden.

Was passiert als Nächstes?

Netz- und Messstellenbetreiber haben bis Ende September 2027 Zeit, die Vorgaben vollständig umzusetzen. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist. Wer schon jetzt von den neuen Möglichkeiten profitieren will, kann sich direkt an seinen Netzbetreiber wenden, da eine vorzeitige Anwendung im gegenseitigen Einvernehmen zulässig ist. Betroffen sind auch Haushalte, die bereits von der geplanten Einspeisevergütung vor dem Aus betroffen sind: Ein flexibel nutzbarer Speicher kann den Eigenverbrauch erhöhen und die sinkenden Einspeiseerlöse teilweise ausgleichen. Verbraucherinnen und Verbraucher mit Solaranlage oder Kaufinteresse an einem bidirektional ladefähigen E-Auto sollten die Umsetzung bei ihrem jeweiligen Netzbetreiber im Blick behalten.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.