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Strom & Gas

Strom- und Gasvertrag untergeschoben: Diese Rechte haben Verbraucher

Verbraucherzentralen warnen vor Energieverträgen, die Kunden am Telefon oder an der Haustür untergeschoben werden. Diese Rechte haben Betroffene.

Person erhält am Telefon einen verdächtigen Anruf, im Hintergrund Post und Stromzähler
Symbolbild (KI-generiert)

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Verbraucherzentralen warnen immer wieder vor einem Trick am Telefon und an der Haustür: Kundinnen und Kunden werden ungewollt neue Strom- oder Gasverträge untergeschoben – teils mit frei erfundenen Vertragsdaten. Wer betroffen ist, muss nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen in den meisten Fällen nicht zahlen.

Wie läuft der Trick ab?

Angebliche Energieberater rufen Privathaushalte an oder klingeln an der Haustür und versprechen günstigere Strom- oder Gastarife. Lehnt der Kunde ab oder äußert sich unverbindlich, flattert Tage später trotzdem eine Vertragsbestätigung ins Haus. Nach Angaben der Verbraucherzentrale enthalten manche dieser Verträge komplett fiktive Daten: falsche Zählernummern, erfundene Geburtsdaten oder nicht existierende Kontaktangaben. Teilweise werden auch alte Werbeeinwilligungen genutzt, um Verträge zu konstruieren, denen die Betroffenen nie zugestimmt haben.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Energieverträge müssen in Textform zustande kommen. Ein bloßes „Ja“ am Telefon oder eine mündliche Zusage an der Haustür reicht nicht aus.
  • Sowohl das Angebot als auch die Annahme müssen schriftlich dokumentiert sein, etwa per Brief, E-Mail oder SMS.
  • Wer eine unerwünschte Vertragsbestätigung erhält, sollte dem neuen Anbieter umgehend schriftlich widersprechen und den bisherigen Versorger informieren, dass kein Wechsel gewollt ist.
  • Post und E-Mails sollten in den Wochen nach einem solchen Anruf genau geprüft werden, da Vertragsbestätigungen häufig wie Werbung aussehen.
  • Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich bei der Bundesnetzagentur melden, die das Verfahren mit Bußgeldern verfolgen kann.
  • Auch bei anderen Vertragstricks, etwa dem kürzlich gekippten BGH-Urteil zu Kündigungsfallen, haben Verbraucher inzwischen bessere Rechte.

Was kann man als Nächstes tun?

Verbraucherzentralen raten dazu, verdächtige Anrufe und Verträge direkt bei der zuständigen Verbraucherzentrale vor Ort zu melden und sich dort kostenlos beraten zu lassen. Wer bereits einen ungewollten Lieferantenwechsel bemerkt, etwa weil der bisherige Versorger eine Kündigungsbestätigung schickt, sollte sofort widersprechen – je früher, desto einfacher lässt sich der ursprüngliche Vertrag erhalten. Gerade weil die Netzentgelte 2027 ohnehin steigen, sind solche Tricks besonders ärgerlich, da Betroffene oft erst durch eine höhere Abrechnung auf den unfreiwilligen Wechsel aufmerksam werden. Auch bei Streit um fehlerhafte Abrechnungen, wie zuletzt bei der GASAG-Musterklage vor dem BGH, zahlt sich schriftlicher Widerspruch aus.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.