Connect with us

Digital & Technik

Data Act ab 12. September: Diese Pflicht gilt jetzt für neue Geräte

Seit dem 12. September 2026 müssen neue vernetzte Geräte in der EU Nutzern Zugang zu ihren eigenen Daten geben. Was das für Käufer von Smart-TVs, E-Bikes und Co. bedeutet.

Vernetzte Smart-Home-Geräte und ein Tablet mit Datenanzeige auf einem Tisch, symbolisch für den Data Act
Symbolbild (KI-generiert)

Von ·

Seit dem 12. September 2026 gilt für neue vernetzte Geräte in der EU eine wichtige Zusatzpflicht. Wer jetzt einen Smart-TV, ein E-Bike oder eine vernetzte Heizung kauft, bekommt dadurch neue Rechte an den eigenen Nutzungsdaten. Was genau sich ändert, wissen bisher aber nur wenige Verbraucher.

Was hat sich beim Data Act zum 12. September geändert?

Der EU Data Act ist als Gesetz bereits seit dem 12. September 2025 in Kraft. Für eine bestimmte Gruppe von Pflichten galt seither aber noch eine Übergangsfrist: die sogenannten Gestaltungspflichten für vernetzte Produkte und verbundene Dienste. Diese Frist ist am 12. September 2026 ausgelaufen.

Seitdem gilt: Wer ein neues vernetztes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringt, muss es von Grund auf so gestalten, dass Nutzer auf die dabei erzeugten Daten zugreifen können. In der Branche wird dieses Prinzip auch „Access by Design“ genannt.

Wer ist betroffen – und worum geht es beim Data Act überhaupt?

Der Data Act ist eine EU-weite Verordnung für fairen Zugang zu und faire Nutzung von Daten. Er betrifft Datenweitergabe zwischen Unternehmen und Verbrauchern, zwischen Unternehmen untereinander sowie in Notlagen an Behörden. Konkret bei vernetzten Produkten geht es um Geräte wie Smart-TVs, Fitness-Tracker, E-Bikes, vernetzte Heizungen oder auch Fahrzeuge.

In Deutschland soll die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Regeln überwachen. Das Bundeskabinett hatte dazu bereits am 29. Oktober 2025 den Entwurf eines nationalen Umsetzungsgesetzes beschlossen, das eine möglichst unbürokratische Anwendung sicherstellen soll.

Wo hakt es noch bei der neuen Regel?

Ein wichtiger Streitpunkt für Verbraucher: Die neue Pflicht gilt ausschließlich für Produkte, die ab dem 12. September 2026 erstmals in Verkehr gebracht werden. Wer schon vorher ein vernetztes Gerät gekauft hat, profitiert von der Regel nicht automatisch. Zudem begründet der Data Act keinen Anspruch auf unbegrenzt lange Software-Updates oder kostenlose Reparaturen – er regelt nur den Zugang zu den Daten selbst.

Offen bleibt außerdem, wie genau Hersteller den Zugang technisch umsetzen. Erlaubt sind mehrere Wege: über eine Schnittstelle, Bluetooth, ein Kabel, eine App oder ein digitales Benutzerkonto. Welche Variante ein Hersteller wählt, bleibt weitgehend ihm überlassen.

Das bedeutet die Regel konkret für Käufer neuer Geräte

Wer ab jetzt ein neues vernetztes Produkt kauft, soll einfach, sicher, kostenlos und in maschinenlesbarer Form an die eigenen Nutzungsdaten kommen. Das erleichtert es zum Beispiel, das Gerät von einer unabhängigen Werkstatt reparieren zu lassen, es selbst zu warten oder zu einem anderen Dienstanbieter zu wechseln – ohne dabei zwingend auf den Hersteller angewiesen zu sein.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Die neue Gestaltungspflicht gilt seit dem 12. September 2026 für neu auf den EU-Markt gebrachte vernetzte Produkte.
  • Betroffen sind unter anderem Smart-TVs, Fitness-Tracker, E-Bikes, vernetzte Heizungen und Fahrzeuge.
  • Bereits gekaufte Altgeräte fallen nicht automatisch unter die neue Zugangspflicht.
  • Der Datenzugang kann per Schnittstelle, Bluetooth, Kabel, App oder Benutzerkonto erfolgen.
  • Ein Recht auf unbegrenzte Updates oder kostenlose Reparaturen entsteht durch den Data Act nicht automatisch.

In Deutschland läuft parallel noch das Gesetzgebungsverfahren zur nationalen Umsetzung, bei der die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde vorgesehen ist. Bis es endgültig verabschiedet ist, dürfte sich die konkrete Durchsetzung der neuen Regeln erst schrittweise einspielen.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.