Familie
Elterngeld-Reform 2027: Ministerin stellt Kürzung infrage
Die Bundesregierung kürzt das Elterngeld auf zwölf Monate – doch für Väter gilt künftig eine strengere Regel, und ein Bonus fällt ganz weg.

Von D247 Redaktion · · aktualisiert
Update, 2. Oktober: Bundesfamilienministerin Karin Prien hat Zweifel an der geplanten Kürzung erkennen lassen und eine erneute Prüfung ins Spiel gebracht. Ob die Monate tatsächlich wie unten beschrieben wegfallen, ist damit wieder offener als noch vor wenigen Tagen.
Werdende Eltern müssen sich auf eine einschneidende Änderung beim Elterngeld einstellen. Die Bundesregierung hat eine Reform auf den Weg gebracht, die die Bezugsdauer kürzt – betroffen sind Familien, deren Kind ab einem bestimmten Stichtag zur Welt kommt. Wie viele Monate künftig wegfallen und welche Regel für Väter dafür strenger wird, zeigt sich erst im Detail.
Ministerin Prien erwägt Kurskorrektur
Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, „dass wir uns nochmal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“. Auf die Frage, ob die Elterngeldmonate doch nicht von 14 auf 12 gekürzt werden könnten, antwortete sie: „Dafür bin ich offen.“ Auch die Aufteilung der Monate zwischen den Partnern könnte sich noch ändern, man habe sich auf kein Modell festgelegt.
Hintergrund der möglichen Kurskorrektur sind die jüngsten Wahlniederlagen von CDU und SPD in mehreren Bundesländern, nach denen die Koalitionspartner über Korrekturen bei verschiedenen Reformvorhaben diskutieren. Auch die umstrittenen Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stehen in der Regierung wieder zur Debatte. Eine endgültige Entscheidung gibt es bislang nicht, die Koalition berät weiter über mögliche Varianten.
Was ändert sich beim Elterngeld wirklich?
Die Bundesregierung plant, die Bezugsdauer des Elterngeldes von bisher 14 auf 12 Monate zu kürzen. Die neue Regelung soll für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Laufende Schwangerschaften und frühere Geburten sind von der Kürzung nicht betroffen, sie fallen weiter unter das bisherige Recht.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess zwischen den Ministerien und muss anschließend noch den Bundestag passieren. Endgültig beschlossen ist die Reform damit noch nicht.
Wie großzügig war das Elterngeld bisher?
Bislang erhalten Eltern zwischen 300 und 1.800 Euro Elterngeld im Monat, gestaffelt nach dem vorherigen Einkommen. Jeder Elternteil musste mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen, damit die volle Bezugsdauer ausgeschöpft werden konnte. Zusätzlich gab es das Elterngeld Plus mit einer Laufzeit von bis zu 28 Monaten sowie einen Partnerschaftsbonus: Nahmen beide Elternteile gleichzeitig Teilzeitarbeit auf, sicherte ihnen das bis zu vier zusätzliche Bonusmonate.
Die SPD hatte im Vorfeld der Verhandlungen vorgeschlagen, stattdessen bei Besserverdienern mit einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro zu sparen. Die Bundesregierung entschied sich jedoch für den Weg über die kürzere Bezugsdauer.
Wer kritisiert die Kürzung?
Grüne, Linke und Gewerkschaften lehnen die Kürzung bei den Familienleistungen ab. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnt zusätzlich vor Engpässen bei Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren, sollte die Elternzeit früher enden. Der DGB bemängelt, dass die Reform keine ausreichenden Anreize für eine gerechtere Aufteilung der Sorgearbeit zwischen den Elternteilen schafft.
So sieht das neue Elterngeld konkret aus
Trotz der kürzeren Bezugsdauer steigen die Monatsbeträge leicht: Der Mindestbetrag wächst von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Jeder Elternteil muss künftig mindestens drei statt bisher zwei Monate übernehmen, sechs weitere Monate können die Eltern flexibel untereinander aufteilen. Alleinerziehende können weiterhin die vollen zwölf Monate allein beziehen.
Auch beim Elterngeld Plus sinkt die maximale Laufzeit entsprechend von 28 auf 24 Monate. Der Partnerschaftsbonus für gleichzeitige Teilzeitarbeit entfällt komplett und ersatzlos. Die Einkommensgrenze bleibt bei 175.000 Euro Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende, oberhalb derer es kein Elterngeld gibt. Die Bundesregierung rechnet durch die Reform mit jährlichen Einsparungen von rund 500 Millionen Euro.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Die Kürzung gilt nur für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden.
- Wer jetzt schwanger ist oder vorher entbindet, erhält Elterngeld nach der aktuellen Regelung mit 14 Monaten.
- Jeder Elternteil muss künftig mindestens drei Monate Elternzeit nehmen, sonst verfallen Monate.
- Paare, die einen Partnerschaftsbonus einplanen, sollten ihre Finanzplanung anpassen, da dieser wegfällt.
- Das Gesetz ist noch nicht final, der Bundestag berät in den kommenden Monaten darüber.
In den nächsten Wochen entscheidet sich im parlamentarischen Verfahren, ob es an den geplanten Zahlen noch Änderungen gibt. Verbände und Opposition kündigen bereits weitere Nachbesserungsforderungen an.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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