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Familie

Kinderkrankentage: Diese Kürzung plant Gesundheitsminister Linnemann

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann will die während der Corona-Pandemie ausgeweiteten Kinderkrankentage wieder kürzen. Betroffen wären vor allem Alleinerziehende mit mehreren Kindern.

Symbolbild Kinderzimmer mit Fieberthermometer und Tee bei Krankheit
Symbolbild (KI-generiert)

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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Zahl der Kinderkrankentage ab 2027 wieder reduzieren. Betroffen sind berufstätige Eltern, die bei Erkrankung eines Kindes Kinderkrankengeld von der Krankenkasse erhalten. Besonders Alleinerziehende mit mehreren Kindern müssten mit deutlich weniger bezahlten Tagen auskommen.

Was gilt aktuell – und was soll sich ändern?

Nach geltendem Recht (Paragraf 45 Absatz 2a SGB V) haben gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankentage im Jahr, Alleinerziehende auf bis zu 30 Tage pro Kind. Diese erweiterten Werte waren während der Corona-Pandemie eingeführt worden. Linnemann sprach sich im September im Rahmen einer Regierungsbefragung im Bundestag dagegen aus, die Sonderregelung dauerhaft fortzuführen. Nach seinen Plänen soll ab 2027 wieder die vor der Pandemie geltende Regel greifen: zehn Tage pro Kind und Elternteil, 20 Tage für Alleinerziehende. Für Alleinerziehende mit mehreren Kindern könnte das einen Verlust von bis zu 20 bezahlten Tagen pro Jahr bedeuten.

Was bedeutet das für betroffene Familien?

  • Eltern mit gesetzlicher Krankenversicherung hätten ab 2027 pro Kind nur noch zehn statt 15 bezahlte Kinderkrankentage im Jahr.
  • Alleinerziehende mit mehreren Kindern sind am stärksten betroffen, da sich die Kürzung mit jedem Kind addiert.
  • Eine endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus – die bisherige erweiterte Regel gilt vorerst weiter.

Wer widerspricht den Plänen?

Gegen Linnemanns Vorstoß regt sich länderübergreifend Widerstand. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) lehnte die Kürzung öffentlich ab. Auch SPD, Linke und mehrere Sozialverbände kündigten Widerstand an. Nach Angaben aus dem Bundestag sollen entsprechende Anträge und Änderungsvorschläge ab Oktober in den zuständigen Ausschüssen beraten werden. Linnemann begründete seinen Vorstoß damit, dass aus seiner Sicht Sonderregeln aus der Pandemiezeit grundsätzlich zurückgenommen werden sollten.

Was passiert als Nächstes?

Die parlamentarischen Beratungen zur gesetzlichen Neuregelung beginnen im Oktober. Ein endgültiger Beschluss von Bundestag und Bundesrat steht noch aus, eine mögliche Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Betroffene Eltern können sich bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterhin auf die aktuell geltenden, erweiterten Kinderkrankentage berufen.

Weitere laufende Reformen mit Auswirkungen auf Familien sind die geplante Elterngeld-Reform 2027 und der Wegfall der 25-Euro-Hilfe für Familien.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.