Familie
Soziale Netzwerke erst ab 13: Was das neue EU-Kinderschutzgesetz vorsieht

Von Adrian Luckas ·
Die EU-Kommission will Kinder im Netz deutlich stärker schützen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Digitalkommissarin Henna Virkkunen haben am Donnerstag den sogenannten Kids Act vorgestellt. Kern des Vorschlags: Soziale Netzwerke sollen für Kinder unter 13 Jahren tabu sein. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen.
Die geplanten Altersstufen
- Unter 13 Jahren: kein Zugang zu sozialen Netzwerken
- 13 bis 15 Jahre: nur über sogenannte Mini-Konten, die Eltern einrichten und beaufsichtigen – mit eingeschränkten Funktionen und begrenzter Nutzungszeit
- Ab 15 Jahren: eigenes Konto möglich
- Bis 18 Jahre: Plattformen sollen ihre Angebote für Minderjährige sicher gestalten
Was sich bei den Plattformen ändern soll
Neben den Altersgrenzen zielt der Vorschlag auf Funktionen, die als suchtfördernd gelten, etwa endloses Scrollen und Belohnungssysteme für regelmäßige Nutzung. Profile Minderjähriger sollen standardmäßig privat sein. Um das Alter zu prüfen, setzt die Kommission auf eine europäische App, die das Alter anhand von Ausweisdaten bestätigen soll, ohne weitere Daten an die Plattformen weiterzugeben.
Das Parlament wollte eine höhere Grenze
Das Europäische Parlament hatte bereits im November 2025 mit großer Mehrheit ein EU-weites Mindestalter von 16 Jahren gefordert, mit Zustimmung der Eltern ab 13 Jahren. Die Kommission bleibt mit ihrem Vorschlag also darunter. Parlament und Mitgliedstaaten beraten nun über den Entwurf und können die Altersgrenzen noch ändern. Wann die Regeln gelten könnten, ist offen.
Kritik von Datenschützern
Bürgerrechtsorganisationen sehen die geplanten Alterskontrollen kritisch. Sie befürchten, dass künftig alle Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter nachweisen müssen und damit die anonyme Nutzung des Internets eingeschränkt wird.
Was Eltern schon heute tun können
- Die Jugendschutz- und Elternfunktionen der Apps und des Smartphones einschalten.
- Mit Kindern über Nutzungszeiten sprechen und feste Regeln vereinbaren.
- Profile von Kindern auf privat stellen und Kontaktanfragen gemeinsam prüfen.
Quellen
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