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Gesundheit

Krankenkasse wechseln: Diese Frist müssen Sie ab sofort selbst prüfen

Seit Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr automatisch über einen höheren Zusatzbeitrag informieren. Wer wechseln will, muss die Frist jetzt selbst im Blick behalten.

Krankenversicherungsunterlagen und roter Briefumschlag auf einem Schreibtisch
Symbolbild (KI-generiert)

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Update 20:45 Uhr: Beim konkreten Vergleich zeigen sich weiterhin große Unterschiede zwischen den Kassen. Nach Vergleichsdaten von Finanzfluss und der Stiftung Warentest (Stand Spätsommer 2026) liegt die Techniker Krankenkasse (TK) bei einem Zusatzbeitrag von 2,69 Prozent, die HKK mit 2,59 Prozent noch etwas darunter. Barmer und DAK-Gesundheit liegen mit rechnerisch rund 3,2 bis 3,3 Prozent darüber, bei der AOK Baden-Württemberg sind es 2,99 Prozent. Die Knappschaft bildet mit einem Gesamtbeitragssatz von 18,9 Prozent weiterhin das obere Ende der Spanne. Die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland und können sich binnen Wochen ändern – ein aktueller Blick auf unabhängige Vergleichsportale bleibt vor einem Wechsel daher sinnvoll.

Seit Ende Juli 2026 müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr persönlich informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Für alle rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten bedeutet das: Wer bei einer Beitragserhöhung die Kasse wechseln will, muss die Frist dafür künftig selbst im Blick behalten.

Update 08:39 Uhr: Gesundheitsminister Carsten Linnemann will die entfallene Informationspflicht einem Bericht der Apotheken Umschau zufolge im Kern wieder einführen. Krankenkassen sollen Mitglieder künftig erneut individuell informieren müssen, etwa digital per Kassen-App oder schriftlich. Die Änderung soll über Änderungsanträge zur geplanten Notfallreform kommen, über die der Bundestag nach bisherigem Stand in den kommenden Wochen entscheiden soll. Beschlossen ist die Wiedereinführung noch nicht.

Was sich geändert hat

Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das seit dem 30. Juli 2026 gilt. Zuvor waren Krankenkassen verpflichtet, ihre Mitglieder aktiv über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu benachrichtigen. Diese Pflicht ist entfallen. Versicherte müssen seither selbst prüfen, ob ihre Kasse den Beitrag anhebt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent des Bruttogehalts, je nach Kasse schwankt er zwischen 2,18 und 4,39 Prozent. Wie hoch der Zusatzbeitrag für 2027 ausfällt, dürften viele Kassen traditionell im Spätherbst bekanntgeben.

Was bedeutet das für Betroffene?

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, gilt weiterhin ein Sonderkündigungsrecht. Die wichtigsten Punkte:

  • Die Frist für die Sonderkündigung läuft bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Beitrag erstmals gilt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar bedeutet das: Kündigung bis spätestens 31. Januar.
  • Ein eigenes Kündigungsschreiben ist nicht nötig. Es reicht, sich bei der gewünschten neuen Krankenkasse anzumelden – diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Kasse.
  • Die sonst übliche zwölfmonatige Bindungsfrist entfällt bei einer Beitragserhöhung.
  • Bis zum Ende der Mitgliedschaft bei der alten Kasse muss der erhöhte Beitrag weiterbezahlt werden.
  • Eine Ausnahme gilt für freiwillig Versicherte mit Wahltarif zur Krankengeldabsicherung: Hier gilt eine Bindungsfrist von drei Jahren, das Sonderkündigungsrecht greift nur eingeschränkt.

Wer in der Wechselsaison eine E-Mail der eigenen Kasse erhält, sollte zudem wachsam bleiben: Erst kürzlich warnten Verbraucherschützer vor gefälschten AOK-Mails, mit denen Betrüger an Zugangsdaten gelangen wollen.

Was passiert als Nächstes?

Da die Informationspflicht entfallen ist, empfiehlt es sich, Mitteilungen der eigenen Krankenkasse und unabhängige Vergleichsportale in den kommenden Wochen aufmerksam zu verfolgen. Erste Kassen dürften ihre Beitragssätze für 2027 in den nächsten Monaten bekanntgeben.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.