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Gesundheit

Zahnersatz wird teurer: Stichtag 2026 entscheidet über Ihren Zuschuss

Ab 2027 sinken die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz um zehn Prozentpunkte. Wer die Behandlung noch 2026 bei der Kasse einreicht, bekommt mehr erstattet.

Zahnarzt untersucht Zahnersatz-Modell und Röntgenbild in einer Praxis
Symbolbild (KI-generiert)

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Gesetzlich Versicherte, die eine Brücke, Krone oder andere Zahnersatz-Behandlung planen, zahlen ab 2027 mehr aus eigener Tasche. Die Festzuschüsse der Krankenkassen sinken um zehn Prozentpunkte. Wer die Bewilligung noch in diesem Jahr beantragt, sichert sich die aktuell noch höheren Zuschüsse.

Details: Was ändert sich bei den Festzuschüssen?

Grundlage ist ebenfalls das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am 24. Juli 2026 beschlossen und am 29. Juli 2026 verkündet wurde. Ab 1. Januar 2027 gelten diese neuen Sätze:

  • Ohne Bonusheft: 50 Prozent Festzuschuss statt bisher 60 Prozent.
  • Nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge im Bonusheft: 60 Prozent statt bisher 70 Prozent.
  • Nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge: 65 Prozent statt bisher 75 Prozent.

Damit sinken die Zuschüsse auf das Niveau von September 2020. Die Härtefallregelung für Versicherte mit geringem Einkommen bleibt unverändert bestehen: Wer als Härtefall gilt, erhält die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet.

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Wer eine größere Zahnersatz-Behandlung plant, zahlt ab 2027 pro Bonusstufe zehn Prozentpunkte mehr Eigenanteil als bisher.
  • Entscheidend ist nicht das Behandlungsdatum, sondern der Zeitpunkt der Bewilligung durch die Krankenkasse: Wird der Heil- und Kostenplan noch 2026 eingereicht und genehmigt, gelten die höheren, alten Festzuschüsse.
  • Mehr als 20 Millionen Menschen mit privater Zahnzusatzversicherung sind von der Änderung weniger betroffen, da die Zusatzversicherung einen Teil des höheren Eigenanteils abdeckt.
  • Wer über eine größere Behandlung nachdenkt, sollte zeitnah einen Zahnarzttermin vereinbaren und den Heil- und Kostenplan noch vor dem Jahreswechsel bei der Krankenkasse einreichen.

Was passiert als Nächstes?

Die neuen, niedrigeren Festzuschüsse greifen automatisch zum 1. Januar 2027. Eine Übergangsfrist für bereits begonnene, aber noch nicht bewilligte Behandlungen gibt es nach aktuellem Stand nicht – maßgeblich bleibt das Datum der Bewilligung durch die Kasse.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.