Reise
Fluggastrechte 2026: So viele Passagiere verklagten Airlines im Halbjahr
Über 53.000 Klagen gegen Fluggesellschaften gingen im ersten Halbjahr 2026 bei deutschen Gerichten ein – trotz Rückgangs bleibt das Niveau hoch.

Von D247 Redaktion ·
Verspätete Flüge, gestrichene Verbindungen, verärgerte Passagiere: Deutsche Gerichte hatten allein im ersten Halbjahr 2026 alle Hände voll zu tun. Wie viele Reisende tatsächlich gegen Fluggesellschaften geklagt haben, zeigt jetzt eine neue Auswertung des Deutschen Richterbunds.
Wie viele Passagiere haben Airlines verklagt?
Von Januar bis Juni 2026 gingen an den Amtsgerichten der 20 größten deutschen Flughafenstandorte insgesamt 53.150 Klagen von Passagieren gegen Fluggesellschaften ein. Grundlage ist meist die EU-Fluggastrechteverordnung, die Entschädigungen bei Verspätungen oder annullierten Flügen regelt.
Das Amtsgericht Köln verzeichnete mit 12.562 Fällen die meisten Klagen und ist zugleich der einzige der großen Standorte mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Es folgen Frankfurt am Main mit 8.314, Königs Wusterhausen bei Berlin mit 8.133, Düsseldorf mit 4.946, Hamburg mit 4.211 und Erding bei München mit 4.120 Klagen.
Warum ist die Zahl trotzdem noch immer hoch?
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 mit 65.903 Klagen ist die Zahl um rund 13.000 Fälle beziehungsweise 20 Prozent gesunken. Auf den ersten Blick klingt das nach Entspannung für die überlasteten Amtsgerichte.
Der Blick auf einen längeren Zeitraum relativiert die gute Nachricht jedoch: Verglichen mit den Zahlen von vor fünf Jahren klagen noch immer etwa doppelt so viele Passagiere gegen Airlines. Setzt sich der aktuelle Trend fort, müssen deutsche Gerichte auch 2026 wieder mehr als 100.000 Fluggastklagen bearbeiten.
Was steckt hinter dem Rückgang der Klagen?
Ein Grund für den Rückgang dürfte sein, dass viele Passagiere ihre Ansprüche inzwischen gar nicht mehr selbst vor Gericht durchsetzen. Spezialisierte Online-Portale übernehmen die Forderungen gegen eine Provision und verhandeln direkt mit den Airlines, oft ohne dass es überhaupt zu einer Klage kommt.
Am grundsätzlichen Anspruch der Reisenden ändert das nichts: Wer wegen einer Verspätung ab drei Stunden oder wegen einer Annullierung betroffen ist, hat weiterhin je nach Flugstrecke Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro. Ob Betroffene ihr Geld über ein Portal, einen Anwalt oder direkt bei der Airline einfordern, bleibt ihnen selbst überlassen.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Im ersten Halbjahr 2026 gingen bundesweit 53.150 Klagen gegen Fluggesellschaften ein.
- Das Amtsgericht Köln verzeichnete mit 12.562 Fällen die meisten Klagen.
- Die Zahl sank zwar um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, liegt aber weiter doppelt so hoch wie vor fünf Jahren.
- Reisende haben bei Verspätung ab drei Stunden oder Annullierung Anspruch auf 250 bis 600 Euro Ausgleich.
- Viele Ansprüche werden inzwischen über spezialisierte Portale statt vor Gericht durchgesetzt.
Bleibt der Trend der vergangenen Monate stabil, rechnet der Deutsche Richterbund für das Gesamtjahr 2026 erneut mit deutlich über 100.000 Fluggastklagen an deutschen Amtsgerichten.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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