Mobilität
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Arbeitsrecht
Arbeitsplatzerhalt ist keine Altersdiskriminierung Ein Mittel des Personalabbaus ist oft der Abschluss von Aufhebungsverträgen, verbunden mit einer Abfindung. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung muss der Arbeitgeber aber nicht allen Mitarbeitern ein entsprechendes Angebot machen. Denn nach…
Aus dem alten DEUTSCHLAND247-Archiv rekonstruiert.
Arbeitsplatzerhalt ist keine Altersdiskriminierung Ein Mittel des Personalabbaus ist oft der Abschluss von Aufhebungsverträgen, verbunden mit einer Abfindung. Laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung muss der Arbeitgeber aber nicht allen Mitarbeitern ein entsprechendes Angebot machen. Denn nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist es keine Altersdiskriminierung, wenn er die Arbeitsverhältnisse von älteren Arbeitnehmern unangetastet lässt. Bundesarbeitsgericht, Az. 6 AZR 911/08 Hintergrundinformation: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dies gilt besonders im Arbeitsverhältnis – von der Bewerbung bis zu den Bedingungen einer Entlassung.
Umstritten ist jedoch oft, wann tatsächlich eine Diskriminierung vorliegt. Der Fall: In einem Betrieb war ein Personalabbau erforderlich geworden. Betriebsbedingte Kündigungen waren jedoch tarifvertraglich ausgeschlossen. Der Arbeitgeber entschied sich für eine einvernehmliche Lösung: Er bot den Arbeitnehmern die Beendigung ihrer Arbeitsverträge per Aufhebungsvertrag an. Bei Unterzeichnung der Vereinbarung sollten sie eine nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit und ihrem Monatsentgelt gestaffelte Abfindung bekommen. Der Haken: Das Angebot galt nur für Mitarbeiter des Geburtsjahrgangs 1952 und jünger. Ein 1949 geborener Arbeitnehmer, der seit 1971 im Betrieb arbeitete, sah dies als altersbedingte Diskriminierung an. Er hatte sich eine Abfindung von über 171.000 Euro erhofft und ging vor Gericht.
Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass hier keine Diskriminierung vorliege. Der Arbeitsplatz des Mannes sei ihm erhalten geblieben. Es ginge ihm damit nicht schlechter als den jüngeren Kollegen, die – wenn auch gegen Abfindung – ihren Arbeitsplatz verloren hätten. Sinn der gesetzlichen Regelung sei es, älteren Arbeitnehmern den Verbleib im Berufsleben zu ermöglichen. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläuterte, kann der Arbeitgeber nach dem Urteil durchaus die Personengruppe eingrenzen, der ein solches Angebot gemacht wird. Er sei nicht gezwungen, auf Verlangen älterer Arbeitnehmer auch mit diesen einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Februar 2010, Az. 6 AZR 911/08 Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str.
2 81728 München 089 6275-1613 www.das-rechtsportal.de Pressekontakt: HartzCommunication GmbH Sabine Gladkov Farchanterstr. 62 81377 München info@hartzkom.de 0899984610 http://hartzkom.de "Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Arbeitsrecht" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare Grenze -1 0 1 2 3 4 5 kein Kommentar geschachtelt flach Diskussionsfaden Alte zuerst Neue zuerst Höchste Punktzahl zuerst Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden Ähnliche Lexikon-Einträge bei Deutschland-24/7.de: Deutschland Deutschland ist ein föderalistischer Staat in Mitteleuropa. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß ihrer Verfassung eine Republik, die aus den 16 deutschen Ländern gebildet wird.
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In der Begründung der Jury zu Blaubeerblau heißt es, dass dieser Film über das Sterben zum Leben inspiriert und es ihm gelingt, mit ausdrucksstarken Details eine positive, sogar humorvolle Seite des Alltags in einem Hospiz zu zeigen. Und damit wird eine Parabel vom Leben durchs Sterben zum Filmischen verdichtet, mit vielen intensiven Erfahrungen angereichert, mit poetischen Momenten, mit Zärtlichkeit, mit Neugier und Entdeckung … Übergewicht scheint in Deutschland fast zum Normalzustand gworden zu sein. (Freie-PM.de, 08.04.2013) Redunovin, die neue Möglichkeit Gewicht zu verlieren? Übergewicht ist eine typische Zivilisationskrankheit, die zunehmend vorallem im Jugendalter auftritt. In den westlichen Industrienationen Europas – aber auch in den USA sind bis zu 20% der Jugendlichen zu dick.
Derzeit gelten 50 % der erwachsenen Männer als übergewichtig und ca. 18 % mit einem BMI = (Körpergewicht in kg):(Größe in m)2 30 als adipös. Bei den erwachsenen Frauen sind sie Werte etwas geringer und etwa 35 % übergewichtig und knapp 20 % adipös. Wer leicht über dem Normalgewicht liegt, lebt gesünder und länger – so heisst es Bestimmte Krankheiten können sich bei Übergewicht unbemerkt über Jahre oder Jahrzehnte entwickeln. Heute sind viele chronische Erkrankungen bekannt, die durch Übergewicht ausgelöst oder verschlimmert werden. Z.B: – Bluthochdruck – Zuckerkrankheit – Fettstoffwechselstörungen, Gicht – Herzinfarkt, Schlaganfall – Herzschwäche (Herzinsuffizienz) … DTCoop Deutsche und Türken setzen …
Archiv-ID: 1370 | Wayback-Snapshot: 20130408075534
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