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Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Vertragsrecht

Haftungsausschluss unter Privatleuten ist wirksam Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein unter Privatleuten mit einem vorgedruckten Vertragsformular vereinbarter umfassender Ausschluss von Gewährleistungsrechten wirksam. Dies gilt nach Mitteilung der D.A.S. allerdings nur dann, wenn…

Aus dem alten DEUTSCHLAND247-Archiv rekonstruiert.

Haftungsausschluss unter Privatleuten ist wirksam Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein unter Privatleuten mit einem vorgedruckten Vertragsformular vereinbarter umfassender Ausschluss von Gewährleistungsrechten wirksam. Dies gilt nach Mitteilung der D.A.S. allerdings nur dann, wenn sich beide über die Verwendung des Vertragsformulars geeinigt haben. BGH, Az. VIII ZR 67/09 Hintergrundinformation: Für die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gibt es klare gesetzliche Regeln (§ 309 Bürgerliches Gesetzbuch). Danach sind bestimmte Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, zum Beispiel Haftungsausschlüsse für Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit oder für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Immer wieder stellt sich jedoch die Frage, wann eine Vereinbarung unter die Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen fällt. Der Fall: Zwei Privatleute hatten einen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen geschlossen. Sie hatten telefonisch abgesprochen, wer das Vertragsformular mitbringen sollte, und sich auf einen von der Versicherung der Verkäuferin als Serviceleistung angebotenen Kaufvertragsvordruck geeinigt. Darin war jegliche Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen. Einige Zeit später wollte der Käufer den Preis um 1.000 Euro mindern, da das Auto bei Übergabe einen nicht erkennbaren Unfallschaden gehabt habe. Das Urteil: Das Gericht wies darauf hin, dass ein so umfassender Haftungsausschluss bei einer Anwendung der gesetzlichen Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sei.

Von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne des Gesetzes könne man allerdings nur sprechen, wenn sie einseitig von einer Vertragspartei vorgegeben wären und sich der andere Vertragspartner damit abfinden müsse. Hier hätten aber beide einvernehmlich entschieden, dieses Formular zu benutzen, und der Käufer habe die Möglichkeit gehabt, stattdessen einen eigenen Vordruck oder auch selbst formulierte Klauseln zu verwenden. Deshalb kam das Gericht nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zu dem Ergebnis, dass der Vertragsvordruck hier nicht unter die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen falle. Der Haftungsausschluss war wirksam. Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2010, Az. VIII ZR 67/09 Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten.

Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1613 www.das-rechtsportal.de Pressekontakt: HartzCommunication GmbH Sabine Gladkov Farchanterstr.

62 81377 München info@hartzkom.de 0899984610 http://hartzkom.de "Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Vertragsrecht" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare Grenze -1 0 1 2 3 4 5 kein Kommentar geschachtelt flach Diskussionsfaden Alte zuerst Neue zuerst Höchste Punktzahl zuerst Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich. Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden Ähnliche Lexikon-Einträge bei Deutschland-24/7.de: Deutschland Deutschland ist ein föderalistischer Staat in Mitteleuropa. Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß ihrer Verfassung eine Republik, die aus den 16 deutschen Ländern gebildet wird. Sie ist ein freiheitlich-demokratischer und sozialer Rechtsstaat und stellt als Bundesstaat die jüngste Ausprägung des deutschen Nationalstaates dar. Bundeshauptstadt ist Berlin.

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