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Prozesserfolg für Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler, Schmerzensgeld – bundesweit

Landgericht Düsseldorf – Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Postoperative Verkehrssicherungspflichtverletzung nach Koloskopie, LG Düsseldorf, Az. 3 O 367/10 Chronologie: Der Kläger begab sich in das Krankenhaus der Beklagten zwecks einer Koloskopie. In der Aufwachphase…

Aus dem alten DEUTSCHLAND247-Archiv rekonstruiert.

Landgericht Düsseldorf – Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Postoperative Verkehrssicherungspflichtverletzung nach Koloskopie, LG Düsseldorf, Az. 3 O 367/10 Chronologie: Der Kläger begab sich in das Krankenhaus der Beklagten zwecks einer Koloskopie. In der Aufwachphase stürzte er aus dem Bett und zog sich dabei einen Nasenbeinbruch, Platzwunde an Stirn und Lippe, sowie Zahnbruch zu. Verfahren: Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorfall fachmedizinisch überprüfen lassen. Der Gutachter, ein Klinikfacharzt, konstatierte im Ergebnis, daß eine "kontinuierliche Überwachung des Aufwachraumes durch entsprechend ausgebildetes Personal hätte vorliegen müssen". Unter dem Einfluß dieser Konstatierung war der Versicherer der Klinik sodann zu einer Regulierung bereit. Die Entschädigungssumme liegt im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.: Ein Vorfall wie der vorstehende darf in einem Krankenhaus nicht passieren. Es ist sicherzustellen, daß ein Patient postoperativ so gesichert und überwacht wird, daß Sturzverletzungen vermieden werden. Bedauerlich ist in dem Fall jedenfalls, daß der Betroffene auch noch genötigt war, seine ihm zustehenden Ansprüche mittels gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Eine rasche vorgerichtliche Regulierung des Versicherers der Klinik wäre nicht nur wünschenswert, sondern zwingend erforderlich gewesen, so der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM. Diese Ignoranz lässt sich eigentlich nur damit erklären, daß der Versicherer darauf spekulierte, der Geschädigte würde die Sache auf sich beruhen lassen.

Versicherer müssten die Sozietät Ciper & Coll. aus fast 20jähriger Erfahrung zwischenzeitlich gut genug kennen, um zu wissen, daß Mandanten der Kanzlei gerichtliche Inanspruchnahmen nicht scheuen, so wie auch hier. Die Zusatzkosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft.

Firmenkontakt Ciper & Coll. dirk ciper schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf Deutschland E-Mail: ra.ciper@t-online.de Homepage: http://www.ciper.de Telefon: 0211 556207 Pressekontakt Ciper & Coll. dirk ciper schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf Deutschland E-Mail: ra.ciper@t-online.de Homepage: http://www.ciper.de Telefon: 0211 556207 (Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps haben Sie auch hier auf dieser Seite zum Lesen und Nachsehen .) Veröffentlicht von >> prmaximus http://www.freie-pressemitteilungen.de/modules.php?name=PresseMitteilungen – dem freien Presseportal mit aktuellen News und Artikeln "Prozesserfolg für Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler, Schmerzensgeld – bundesweit" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare Grenze -1 0 1 2 3 4 5 kein Kommentar geschachtelt flach Diskussionsfaden Alte zuerst Neue zuerst Höchste Punktzahl zuerst Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden Ähnliche Forum-Posts bei Deutschland-24/7.de: Bei RTL konnte man vergangene Woche auf hohem Niveau jammern, denn die erste Mittwochsausgabe der aktuellen Staffel «Deutschland sucht den Superstar» sicherte sich zwar die Marktführerschaft in der … (Isolde, 13.02.2012) Ähnliche News bei Deutschland-24/7.de: Textileinzelhändler NKD meistert die Bewerbungsflut künftig mit HR4YOU-TRM (Freie-PM.de, 23.10.2012) Hohe Bewerbungsanzahlen effektiv verwalten und beantworten Als einer der größten Textileinzelhändler in Deutschland und Österreich bewältigt die NKD Vertriebs GmbH mit Hauptsitz in Bindlach nahe Bayreuth seit Juli 2012 ihre Flut an Bewerbungen mit der Software-Lösung HR4YOU-TRM.

Eine Besonderheit ist hierbei die Massenverarbeitung eingehender Papierbewerbungen, die NKD selbst in Zeiten von E-Mail und Online-Bewerbungen noch immer in hohen Zahlen zugehen. Bei inzwischen bald 2.000 Filialen und fast 8.000 Mitarbeitern in Deutschland, Österreich, Italien, Slowenien, Kroatien, Polen und der Schweiz verwundert dies nicht. Übersichtliches und effizientes Bewerbermanagement Um die Bewerbungen möglichst schnell und ohne großen Aufwand ebenfalls in Papierform beantworten oder zurücksenden zu können, hat HR4YOU eine spezielle Funktion entwickelt. Durch Zuweisung eines Status im System wird festgelegt, welche Antwort ein Be …

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Bei der Einlagerung und Konservierung des Oldtimers gibt es ein paar grundlegende Dinge zu beachten, um ärgerliche und vor allem kostspielige Standschäden zu vermeiden. Der Abstellplatz sollte eine möglichst konstante Raumtemperatur aufweisen und gut belüftet sein, um das Entstehen von Kondenswasser zu verhindern, raten die GTÜ-Experten. Wird eine Schutzhülle verwendet, dann sollte einer atmungsaktiven Stoffgarage der Vorzug gegeben werden. Gegen Feuchtigkeit helfen beispielsweise so genannte Entfeuchter-Granulate. Der Behälter wird in die Garage gestel …

Arbeitnehmer muss beim Wettbewerber bezogenes Gehalt nicht an den alten Arbeitgeber abtreten (Freie-PM.de, 23.10.2012) GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung führt das BAG aus, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben.

Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des Wettbewerbsverbotes dazu verpflichtet sei, die beim Wettbewerber bezogene Vergütung herauszugeben. Hilfsweise begehrte sie die beim Wettbewerber bezogene Vergütung auf die ihr gegenüber von Arbeitnehmerseite geltend gemachten Ansprüche anzurechnen. Die Vorinstanzen hatten die Klage bereits abge … Debeka widerlegt AOK-Studie Nur sehr wenige PKV-Versicherte nehmen Wechselrechte in Anspruch, um Beiträge zu sparen (Freie-PM.de, 22.10.2012) (ddp direct) Die Debeka weist die jüngsten Berichte der AOK als völlig haltlos zurück, wonach die private Krankenversicherung (PKV) vor allem vielen Rentnern zu teuer sei.

Das jedenfalls behauptet das Wissenschaftliche Institut der AOK, das eine Umfrage unter gesetzlich und privat Versicherten durchgeführt hat. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass 48,1 Proz ent der privat versicherten Rentner in diesem oder im vergangenen Jahr ihren Versicherungsschutz reduziert oder eine höhere Selbstbeteiligung in Kauf genommen hätten, um Beiträge zu sparen. Die Debeka, mit 2,2 Millionen Vollversicherten und einem Marktanteil von 25 Proz ent größter privater Krankenversicherer in Deutschland, kann diese Behauptung des Wettbewerbers aber mit eigenen Zahlen eindeutig widerlegen. Bei der Debeka nahmen im selben Zeitraum lediglich 1,5 Proz ent der Rentner ein Wechselrecht und 0,3 Proz ent eine höhere Selbstbeteiligung in Anspruch. Im Gegensatz zur AOK-Studie, für die 1.000 Privatvers …

Archiv-ID: 22537 | Wayback-Snapshot: 20121023123316

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