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Blaulicht

Kontrolle am Flughafen Dortmund: So entging ein 58-Jähriger der Haft

Bei der Einreise aus Montenegro entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Dortmund drei offene Haftbefehle gegen einen 58-Jährigen. Wie er die Festnahme doch noch abwendete.

Symbolbild: Ankunftshalle eines Flughafens mit Passkontrolle
Symbolbild (KI-generiert)

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Eine Routinekontrolle am Flughafen Dortmund wurde für einen 58-jährigen Mann zur teuren Angelegenheit. Bei der Einreise aus Montenegro fanden Bundespolizisten gleich drei offene Haftbefehle gegen ihn – die Festnahme drohte unmittelbar.

Was geschah bei der Kontrolle am Flughafen?

Am 28. September gegen 9 Uhr stellte sich der Mann, ein serbischer Staatsangehöriger, der grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges aus Montenegro. Er legte seinen serbischen Reisepass sowie einen deutschen Aufenthaltstitel vor. Beim Abgleich mit den polizeilichen Systemen stießen die Beamten auf drei Eintragungen der Staatsanwaltschaft Göttingen.

Das Amtsgericht Göttingen hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen, ersatzweise 420 Euro, verhängt. Die Amtsgerichte Einbeck und Northeim hatten jeweils eine Erzwingungshaft von sechs Tagen, ersatzweise 205 Euro, angeordnet.

Was bedeuten Ersatzfreiheitsstrafe und Erzwingungshaft?

Beide Instrumente kommen zum Einsatz, wenn Betroffene eine verhängte Geldstrafe oder ein Ordnungsgeld nicht bezahlt haben. Statt der offenen Summe muss dann für eine festgelegte Anzahl von Tagen eine Haftstrafe angetreten werden – es sei denn, der Betrag wird doch noch beglichen. Für die Bundespolizei sind solche Treffer bei Grenzkontrollen keine Seltenheit: Wer im Fahndungssystem als gesucht geführt wird, muss bei jeder Ausweiskontrolle mit einer Festnahme rechnen.

Wie ging es nach dem Fund der Haftbefehle weiter?

Die Bundespolizisten brachten den Mann zur nahegelegenen Dienststelle. Dort erklärte er sich bereit, die geforderte Geldsumme zu zahlen, um eine Inhaftierung abzuwenden. Für die Beamten stellte sich damit die Frage, ob die Festnahme noch verhindert werden konnte.

Wie endete der Fall?

Der 58-Jährige zahlte den von der Bundespolizei geforderten Betrag von insgesamt 625 Euro. Nach Ausstellung der entsprechenden Quittungen ließ die Bundespolizei ihn unbehelligt nach Deutschland einreisen. Die Festnahme, die bei Nichtzahlung gedroht hätte, blieb ihm dadurch erspart.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • Wer eine Geldstrafe oder ein Bußgeld nicht bezahlt, riskiert eine Ersatzfreiheitsstrafe oder Erzwingungshaft.
  • Offene Forderungen werden bundesweit in polizeilichen Fahndungssystemen gespeichert und bei jeder Kontrolle sichtbar.
  • Eine sofortige Zahlung vor Ort kann eine Festnahme in vielen Fällen noch abwenden.
  • Betroffen sind nicht nur Straftäter: Auch unbezahlte Bußgelder oder Ordnungsgelder können zu einem Haftbefehl führen.
  • Wer unsicher ist, ob gegen ihn offene Forderungen bestehen, kann sich bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde erkundigen.

Für die Bundespolizei am Flughafen Dortmund dürfte der nächste ähnliche Fall nicht lange auf sich warten lassen – Kontrollen bei Flügen aus Nicht-EU-Staaten fördern solche Treffer immer wieder zutage.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.