Kurioses
Baumstreit am Tegernsee: Diese Entscheidung trifft Uli Hoeneß vor Gericht
Eine Nachbarin wollte zwei neu gepflanzte Linden von Uli Hoeneß‘ Grundstück in Bad Wiessee entfernen lassen. Jetzt hat das Landgericht München II entschieden.

Von D247 Redaktion ·
Zwei neu gepflanzte Winterlinden haben FC-Bayern-Ehrenpräsident Uli Hoeneß vor Gericht gebracht. Eine Nachbarin am Tegernsee wollte die Bäume auf seinem Grundstück in Bad Wiessee wieder loswerden – mit Verweis auf ein jahrzehntealtes Recht im Grundbuch. Am Landgericht München II ging es um weit mehr als nur Gartenfragen.
Worum stritten sich Hoeneß und seine Nachbarin?
Auf dem Grundstück in Bad Wiessee standen bislang drei alte Ahornbäume. Einer von ihnen wurde durch Schneedruck so stark beschädigt, dass er entfernt werden musste. Als Ersatz ließ Hoeneß im Mai zwei Winterlinden pflanzen.
Genau dagegen klagte die Nachbarin, Tochter beziehungsweise Schwiegertochter der früheren, inzwischen verstorbenen Grundstücksbewohner. Sie berief sich auf eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975, die an dieser Stelle angeblich jede Bepflanzung untersagt. Ihre Forderung: Die neuen Linden sollten weichen, künftige Ersatzpflanzungen ganz verboten werden.
Wie kam der Streit vor Gericht?
Weil der Streitwert die Grenze von 10.000 Euro überschritt, landete der Fall nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim Landgericht München II. Hoeneß ließ sich von dem früheren Politiker und Rechtsanwalt Peter Gauweiler vertreten. Bei der Urteilsverkündung erschien nur die Anwaltsseite, Hoeneß selbst war nicht persönlich vor Ort.
Die zuständige Zivilkammer musste klären, ob die alte Grunddienstbarkeit tatsächlich exakt jene Fläche erfasst, auf der die beiden Linden heute stehen. Das ist bei jahrzehntealten Einträgen im Grundbuch oft eine Frage der genauen Auslegung.
Der Streitpunkt vor der Kammer
Die Nachbarin musste beweisen, dass das Pflanzverbot exakt für die neue Standortfläche der Linden gilt. Genau an diesem Punkt entschied sich der Fall. Reicht ein altes, allgemein formuliertes Recht aus, um konkrete Neupflanzungen acht Jahrzehnte später zu verhindern?
So hat das Gericht entschieden
Am Donnerstag, den 24. September 2026, wies das Landgericht München II die Klage der Nachbarin vollständig ab (Az. 12 O 2338/26). Die Kammer sah es als nicht ausreichend belegt an, dass die Grunddienstbarkeit gerade an der Stelle der neuen Linden ein Pflanzverbot begründet. Die Bäume dürfen stehen bleiben, ein Verbot künftiger Ersatzpflanzungen kommt ebenfalls nicht.
Anwalt Gauweiler zeigte sich nach der Verhandlung zufrieden und berichtete, das Gericht sei der Argumentation der Verteidigung in vollem Umfang gefolgt. Auch Hoeneß selbst soll sich über den Ausgang gefreut haben. Die Kosten des Verfahrens trägt die unterlegene Nachbarin.
Ganz vom Tisch ist der Streit damit allerdings nicht. Es handelte sich um ein Eilverfahren – die Nachbarin könnte theoretisch noch ein reguläres Hauptsacheverfahren anstrengen und dort erneut versuchen, ihr Recht durchzusetzen.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Grunddienstbarkeiten stehen im Grundbuch und können auch nach Jahrzehnten noch durchsetzbar sein – vor dem Grundstückskauf lohnt ein genauer Blick hinein.
- Ob ein altes Pflanzverbot eine konkrete neue Bepflanzung erfasst, hängt oft von der exakten Flächenbeschreibung im Eintrag ab.
- Streitigkeiten zwischen Nachbarn landen erst ab einem Streitwert von 10.000 Euro beim Landgericht, kleinere Fälle bleiben beim Amtsgericht.
- Ein Eilverfahren klärt oft nur vorläufig – wer verliert, kann trotzdem noch ein Hauptsacheverfahren einleiten.
- Wer neue Bäume pflanzt, sollte vorher prüfen, ob Grenzabstände oder Altlasten im Grundbuch dagegensprechen.
Ob die unterlegene Nachbarin tatsächlich ein Hauptsacheverfahren anstrengt, ist bislang offen. Das letzte Wort in dem Streit um die beiden Linden am Tegernsee ist damit noch nicht zwingend gesprochen.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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