Bundestag & Gesetze
Bundespolizei bekommt mehr Macht: Das ändert sich für Reisende jetzt
Der Bundestag hat die Bundespolizei mit weitreichenden neuen Befugnissen ausgestattet – von biometrischer Erkennung bis zu verdachtsunabhängigen Kontrollen an Bahnhöfen.

Von D247 Redaktion ·
Der Bundestag hat die größte Reform des Bundespolizeigesetzes seit über 30 Jahren beschlossen. Reisende an Bahnhöfen und Flughäfen sollen künftig deutlich häufiger kontrolliert werden können – auch ohne konkreten Verdacht. Wie weit die neuen Befugnisse tatsächlich reichen, zeigt erst der Blick ins Detail.
Was hat der Bundestag beschlossen?
Am 25. September 2026 stimmte der Bundestag in dritter Lesung über die Novelle ab. Das Ergebnis: 322 Abgeordnete stimmten dafür, 134 dagegen, 118 enthielten sich. Der Bundesrat billigte das Gesetz noch am selben Tag. Es kann damit ausgefertigt und verkündet werden und tritt bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffen sind vor allem Reisende an Bahnhöfen, in Zügen und an Grenzübergängen. Die Bundespolizei erhält dort spürbar mehr Handlungsspielraum als bisher.
Warum wird das Gesetz jetzt geändert?
Die bisherige Rechtsgrundlage der Bundespolizei stammt aus dem Jahr 1994. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete sie als überholt angesichts neuer Bedrohungen wie Cyberangriffen und gefährlichen Drohnen. Die Novelle soll der Behörde moderne Werkzeuge gegen diese Gefahren an die Hand geben.
Auch die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede begründete die Reform mit veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen. Die Bundespolizei brauche zeitgemäße Befugnisse, etwa gegen Schleuserkriminalität und Menschenhandel. Der CDU-Abgeordnete Josef Oster sprach von wichtigen Verbesserungen für die Arbeit der Polizei.
Wo hakt es bei der Reform?
Die Opposition sieht das deutlich kritischer. Die grüne Innenpolitikerin Irene Mihalic warf der Koalition vor, alte Unions-Rezepte zu wiederholen, und bemängelte gestrichene Kontrollquittungen sowie eine fehlende Kennzeichnungspflicht für Beamte. Clara Bünger von der Linken sprach von einem Schritt in Richtung Überwachungsstaat und kritisierte anlasslose Kontrollen ohne objektive Kriterien.
Auch Sachverständige äußerten Bedenken: Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnte vor einem hohen Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko und vor unzureichendem Schutz sensibler Daten.
Trotz der Kritik steht nun fest, welche Befugnisse die Bundespolizei konkret bekommt: Sie darf künftig Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, Quellen-Telekommunikation überwachen und mobile Sensoren für Bild- und Tonaufnahmen einsetzen. Hinzu kommen technische Mittel gegen gefährliche Drohnen, automatisierte Erkennung von Bewegungsmustern, biometrische Detektion in Echtzeit sowie die Ortung von Mobilfunkgeräten. In Waffenverbotszonen an Bahnhöfen darf verdachtsunabhängig kontrolliert werden, zudem kann die Behörde Meldeauflagen und bis zu dreimonatige Aufenthaltsverbote aussprechen und selbst Abschiebehaft beantragen.
Das sollten Sie jetzt wissen
- Die Bundespolizei darf an Bahnhöfen künftig auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren.
- Mobile Kameras und Mikrofone kommen verstärkt zum Einsatz, ebenso Technik gegen Drohnen.
- Bewegungsmuster können automatisiert und mithilfe biometrischer Daten ausgewertet werden.
- Die Bundespolizei kann eigenständig Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten verhängen.
- Das Gesetz gilt bereits ab dem Tag nach seiner amtlichen Verkündung.
Wie die neuen Befugnisse in der Praxis genutzt werden, dürfte in den kommenden Monaten Gerichte und Datenschützer beschäftigen. Kritiker kündigten bereits an, die Anwendung genau zu beobachten.
Quellen
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.
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