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Bundestag & Gesetze

Kampf um Top-Forscher: Bundestag lockert diese Gehaltsregel für Institute

Der Bundestag hat das Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen gelockert, um im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte mithalten zu können.

Modernes Forschungslabor mit wissenschaftlichen Geräten
Symbolbild (KI-generiert)

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Im Wettlauf um die besten Köpfe der Wissenschaft hatte Deutschland bislang eine eingebaute Bremse: Gemeinnützige Forschungseinrichtungen durften ihre Fachkräfte kaum besser bezahlen als der öffentliche Dienst. Der Bundestag hat diese Regel jetzt für deutlich mehr Institute gelockert – wer künftig davon profitiert, überrascht selbst Branchenkenner.

Warum können deutsche Forschungsinstitute im internationalen Vergleich kaum mithalten?

Grund ist das sogenannte Besserstellungsverbot. Es untersagt Einrichtungen, die öffentliche Fördermittel erhalten, ihren Beschäftigten höhere Gehälter zu zahlen als vergleichbaren Stellen im öffentlichen Dienst. Damit soll verhindert werden, dass Steuergeld in überdurchschnittliche Bezahlung fließt.

Im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte wirkt die Regel jedoch wie ein Nachteil. Besonders im Bereich IT kann Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit kaum mit Angeboten aus dem Ausland mithalten, wo Forschungseinrichtungen und Unternehmen deutlich freier bei der Vergütung sind.

Welche Ausnahmen gab es bisher?

Bislang durften nur drei namentlich benannte Schwergewichte der deutschen Forschungslandschaft ihre Beschäftigten besserstellen: die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und die Max-Planck-Gesellschaft. Alle anderen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen mussten sich an die strengeren Vorgaben halten, selbst wenn sie im gleichen Feld um dieselben Fachkräfte konkurrierten.

Ein Gesetzentwurf zur Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes wurde bereits im März 2026 in erster Lesung beraten. Ende September ging es dann in die entscheidende Runde im zuständigen Ausschuss.

Wo gab es Streit um die Reform?

Am 23. September 2026 berieten die Abgeordneten im Ausschuss über Änderungen am Entwurf und erweiterten die Liste der Ausnahmen deutlich. Die Linke lehnte das Gesetz dennoch ab. Auch der Bundesrat übte Kritik: Die Länderkammer bemängelte, die Regelung sei zu eng gefasst und schließe weiterhin eine Reihe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen aus.

Wie viele Institute profitieren jetzt von der Reform?

Am 24. September 2026 verabschiedete der Bundestag die Novelle mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und AfD. Aus den bisher drei Ausnahme-Instituten wurden 15. Neu aufgenommen wurden unter anderem die CTC gGmbH – Center for the Transformation of Chemistry, das Deutsche Zentrum für Astrophysik, das Berlin Institute of Health an der Charité sowie das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung.

Wichtig für die Praxis: Höhere Gehälter oder Gehaltsbestandteile dürfen die Einrichtungen nur zahlen, wenn dafür keine öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Zudem entfallen langwierige Einzelanträge, mit denen Institute bislang um Ausnahmegenehmigungen kämpfen mussten.

Das sollten Sie jetzt wissen

  • 15 statt bisher 3 gemeinnützige Forschungseinrichtungen dürfen ihre Fachkräfte künftig besserstellen.
  • Voraussetzung ist, dass dafür keine öffentlichen Fördermittel verwendet werden.
  • Der Bundestag verabschiedete die Novelle am 24. September 2026 mit den Stimmen von Koalition, Grünen und AfD.
  • Die Linke stimmte dagegen, der Bundesrat hält den Kreis der begünstigten Institute weiterhin für zu klein.
  • Betroffene Institute können künftig ohne langwierige Einzelanträge höhere Gehälter zahlen.

Ob der Bundesrat in einem weiteren Verfahren auf eine noch größere Liste an Ausnahmen drängt, ist offen. Forschungsverbände fordern bereits jetzt, das Besserstellungsverbot grundsätzlicher zu überarbeiten.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz recherchiert und redaktionell aufbereitet.